Quitschenden Dielenboden "zudecken" ?

Diskutiere Quitschenden Dielenboden "zudecken" ? im Forum Fußboden, Wand & Decke im Bereich - Wir wohnen in einem Altbau, der extren laute und häßlich-grobe Dielen hat. Mit den Tipps hier im Forum komm ich leider nicht weiter (oder die...
Danke !!

Das ist jetzt mal eine Ansage, die ich umsetzten kann!!
Vielen Dank, ich werde das versuchen und dann später berichten, damit auch Andere davon profitieren können!!

Habt noch eine schöne Zeit,
LG,
Kiina
Nachtrag:
Wir sind ja mit dem Boden "einverstanden" gewesen, als wir eingezogen sind...., somit ist es nicht unausweichlich des Vermieters Angelegenheit...aber das wird jetzt hier zu "Anwalt-lich"...ich wills lieber selbst machen, eh ich mich wieder mit dem anlege...die Zeit steck ich lieber ins Schrauben/kleben..hihihi
 
Die Mängel des Bodens...

...waren offenbar bei Einzug nicht so offensichtlich. Wer misst schon bei der Wohnungsbesichtigung Dielenstärken. Als Mieter müsst Ihr keine Baufachleute sein. Der Boden ist ja nicht einmal statisch verkehrssicher.

Insofern habt Ihr ein Recht darauf, daß ein intakter Boden besteht oder hergestellt wird. Und ggf. bis dahin ein Recht auf Mietminderung.

Andersherum: Der Boden gehört dem Hausbesitzer, und Ihr könnt ihn nicht einfach nach Lust und Laune mit Schrauben spicken.

Um ein Gespräch mit dem Eigentümer kommt Ihr nicht herum.

Grüße

Thomas
 
Mist...

....aber Danke trotzdem für die offenen Worte.
Ich hab schon mit Ihm Kontakt aufgenommen und Ihn um Stellungnahme zu diesem Problem gebeten....
noch Funkstille.
Aber den Hinweis mit den Besitzmäßigkeiten werd ich unserem Mietverein mal weitergeben....,vielleicht rührt er sich dann mal..?!
Habt vielen Dank nochmal, daß Ihr Euch einen "Kopf" für mich gemacht habt,
Ihr seit toll,

Kiina
 
Der Vermieter wird müssen...

... Ihr als Mieter habt tatsächlich auch Rechte.

Die Frage der Sicherheit ist ja schon angesprochen worden, auf einer 13mm Diele kann und darf man eigentlich nicht wohnen, unabhängig davon ob sie "Quitsch" macht oder nicht... so beim Doppelten fangen wir an...

Ein baulicher Mangel, der nicht fahrlässig vom Mieter herbeigeführt wurde und der dem Mieter bei Unterschrift/Einzug nicht bekannt oder in vollem Umfang bekannt gemacht worden ist, ist, was die Behebung des Mangels angeht, eindeutig Vermietersache...

Die Frage ist nur immer, in wie weit man sich mit seinem Vermieter anlegen möchte... rein juristisch werdet Ihr gute Chancen haben... rein menschlich ist es dann aber meist aus mit dem Partnerschaftlichen...

Eine kleine Geschichte:
Ich wohnte mal in einem kleinen Vier-Parteien-Haus im 1OG und eines Tages war die Abwassergrundleitung verstopft, bzw. die Rückschlagklappe, was ziemlich doofe Folgen für die Souterrain-Wohnung und ihre Bewohnerin hatte... Der Spülwagenfahrer identifizierte die Ursache der Verstopfung als Katzenstreu... und da ich der einzige von uns vieren war, der eine Katze hielt, wurde ich nun zunächst beschuldigt die Katzenstreu via Klo entsorgt zu haben und dann auch verdonnert den Schaden zu begleichen... es waren immerhin 3800 DM damals, für nen Studenten schon fast ein Jahresetat damals... ich hatte mir jedoch eine Probe von dem Zeug aus der Leitung geben lassen, sie analysieren lassen... und siehe da: es war runterkloppter Putz von der Badezimmerrenovierung aus dem DG, zum Glück hatte ich damals Zugang zu kostenlosen Analysemethoden, denn einen Gutachter hätte ich mir nicht leisten können... Weiterhin war der Kanal und die Klappe nicht korrekt dimensiniert...
Nunja... im zweiten Verfahren wurde meine Kompetenz (Student BauIng 6.Semester) gegenüber dem "erfahrenen" ungelernten Spülwagenfahrer mit 3 Jahren Berufserfahrung bezweifelt, im dritten Anlauf war mein Prof so freundlich, nach Überprüfung meine Analyse schriftlich zu bestätigen...

Ende vom Lied: Der Putzklopper hat das Ganze über die Betriebshaftpflicht laufen lassen, ich war raus...
Nur: Die Lady von unten war sauer auf mich, weil das Ganze so lange gedauert hatte, die Dame vom EG war aus Prinzip sauer, weil sie die Schwiegermutter vom Vermieter war, der Kollege vom DG war sauer, weil der Vermieter ihn angeschissen hat, er hätte besser aufpassen sollen... Der Vermieter war auch aus Grundsatz sauer, weil er nicht Recht bekommen hatte und auf den ganzen Prozesskosten sitzen geblieben ist (machte zwar die Versicherung, aber es geht ja ums Prinzip)... der Kerl wechselt heute noch die Kirchenbank, wenn er mich sieht...

Fazit: Ich fühlte mich im Recht, ich hatte Recht und habe nach 18 Monaten Recht bekommen, und mindestens 4 Personen sind sauer auf mich...

Auflösung: Ich bin dann ausgezogen...

Ich will damit sagen: Reden sollte man, streiten nur, wenn es ins Eingemachte geht... und man einschätzen kann mit wem man sich streitet... MV ist erst einmal ein guter Ansprechpartner...

Der Boden MUSS saniert werden bei 13mm, und zwar nicht auf Eure Kosten...

Gutes Gelingen & LG,
Sebastian Hausleithner
 
Thema: Quitschenden Dielenboden "zudecken" ?
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