Denkmalschutzantrag NRW bei Öffentlichen Gebäuden

Diskutiere Denkmalschutzantrag NRW bei Öffentlichen Gebäuden im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo, aus gegebenem Anlaß, ich hatte der Unteren Denkmalbehörde ein Gebäude vorgeschlagen das den Anforderungen des Gesetzes genügt und die auch...
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Theodor1

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Hallo, aus gegebenem Anlaß, ich hatte der Unteren Denkmalbehörde ein Gebäude vorgeschlagen das den Anforderungen des Gesetzes genügt und die auch dem Landschaftsverband mitgeteilt, also dem Denkmalamt Westfalen.
Von beiden Behlrden jedoch seit Monaten dazu keine Rückmeldung erhalten.
Dafür habe ich über andere Kanäle zu hören bekommen das man das Gebäude gerne Überplanen, sprich abreißen will.
Somit stellt sich mir dringlich die Frage ob die Behörden hier säumig geworden sind oder hätte ich den Antrag anders stellen müssen bzw. Kann ich den überhaupt stellen, denn das Gebäude gehört der Denkmalrechtlich zuständigen Stadt und nunmal nicht mir.
 
Thema: Denkmalschutzantrag NRW bei Öffentlichen Gebäuden

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