Mauerwerkstrocknungsverfahren

Diskutiere Mauerwerkstrocknungsverfahren im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo ich war gestern in Berlin und habe folgende Anzeige gelesen. Mauerwerkstrocknung ohne Eingriff in die Bausubstanz...geht das überhaupt...
Sie Herr Kusch, weichen ständig aus und deswegen sind Sie unglaubwürdig

Dabei geht es doch nicht um mich, mir brauchen Sie nichts zu erzählen - ich bin lange genug (seit 1970) dabei.
Ich frage Sie Herr Kusch - was habe ich mit den Injektagen die Herr Balak untersucht hat zu tun? Ich sage Ihnen – nichts, aber auch gar nichts.
Hier sind die Ergebnisse nur deswegen so schlecht ausgefallen, weil die "Selbermacher" mit bewertet wurden.
Dass Sie dies gerne "ausschlachten" wollen steht Ihnen frei, aber da Sie so gerne trennen würden - und nur nicht verallgemeinern wollen, sollten Sie auch hier ehrlich argumentieren. Meine Firma führt, wenn überhaupt, Injektionen nur nach der Regeln der Technik aus. Hier zählt insbesondere das Merkblatt Nr. 4-4-04 der WTA und dann funktioniert es auch.

Übrigens gibt es eine neue Studie von Balak, wobei professionell ausgeführte Arbeiten bewertet wurden - hier schaut das ganz anders aus.
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Aber was ist denn an den elektrophysikalischen Verfahren – ökologisch?
Wenn Sie schon mit Strom das Wasser in den Mauern nach unten senden wollen, ja was passiert denn mit dem Blut von Menschen in deren Körpern – was mit den Pflanzen die Feuchte brauchen?
Was ist dann mit Elektrosmog?
Könnte dies auch jemand, aus dieser Branche beantworten?
Diese Fragen könnten noch weiter nachgefragt werden aber, ich habe weder die Lust noch die Zeit all diesen ungeklärten Themen auf den Grund zu gehen.
Mir ist dies auch völlig „Wurst“ da Sie sich doch nur in eine Reihe einordnen, von vielen zig Anbietern dieser zumindest sehr umstrittenen Methode. Zwischenzeitlich habe ich mehr als 60 dieser Hersteller bzw. Vertreter „Ihrer Zunft“ und es ist sicher, dass sich noch keiner dieser Anbieter von einer anerkannten Hochschule die Funktionsfähigkeit bescheinigen hat lassen.
Sie haben doch deutlich zu hören bekommen, wie sich die Mitglieder der WTA kritisch mit Ihrem System auseinandergesetzt haben. Die Antwort auf die gestellten Fragen bleiben Sie einfach schuldig!
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Ihre Vergleiche hinken immer, denn eine Norm war noch nie Maßstab für das Gelingen einer Trockenlegung.
Hierzu gibt es wissenschaftlich gesicherte Ergebnisse – siehe hierzu auch die Beiträge weiter oben, insbesondere die Hinweise von Herrn Denis Limburg Beitrag 42923.
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Mein Kommentar dazu:
Man kann alle Leute einige Zeit
und einige Leute alle Zeit,
aber nicht alle Leute alle Zeit zum Narren halten.
(Abraham Lincoln zg.)
 
Hallo Hr.Bromm

nicht gleich schmolln,Fakten lesen und argumentieren.Die Injektage ist ja ein Produkt der chemischen Industrie welches ja angeblich immer funktioniert, aber die aktive Elektroosmose natürlich nicht.Klar wenn man seine Kartoffeln retten will, die mir zugestellte einstweilige Verfügung beschrieb den Sachverhalt zumindest so, das gewissen Leuten viel Geld verloren geht...Allerdings verkaufen die nur solche und ähnliche Dinge.Darauf möchte ich aber nun nicht weiter eingehen, weiß jeder selbst.
Das lustige an Ihrer Antwort ist wieder: Ich würde Wasser nach unten senden,eventuell noch das Blut des Menschen und die Feuchte im Blummentopf.Merken Sie nicht selbst das sie alles völlig in einen Topf werfen? Meine Variante der aktiven Elektroosmose arbeitet weder mit Sendern und Funk,Sie wird im Mauerwerk aufwendig installiert und wenn sie diese Wand anfassen, bekommen Sie keinen Stromschlag das Ihnen das Blut abgesenkt wird.Der Stromfluß vom Mauerwerk springt auch nicht per Funke über auf den Blumentopf und trocknet diesen aus.Also bitte informieren Sie sich jetzt endlich mal über was Sie hier reden.Sie werfen immer noch, obwohl ich dies nun schon zigmal gesagt habe alles in einen Topf und machen undurchsichtige Gulaschsuppe daraus.Herr Schaaf von www.tbas.de hat eine wunderbare Untergliederung geschaffen mit seinem Buch im Net unter der Rubrik: Mauerentfeuchtung
Dies hier auszuführen würde etwas lange dauern.Aktive Elektroosmose ist ein Elektrophysikalisches Verfahren mittels Elektroden und Gleichspannung der gültigen ÖNORM B 3355-2
Kein Zauberkästchen, Kein Funkosmosegerät, kein ....
Dies müßten man erkennen um beim nächsten Gerichtsverfahren nicht wieder die einstweilige Verfügung zu verlieren, denn auch da war ein völliger Wirrwar von Schriften,Beweisen etc.
welche sich alle auf die Funkosmose beziehen die hier allerdings nichts mit meinem Verfahren zu tun hat."Wurst" kann es Ihnen nicht sein, denn Sie spielen hier Richter über andere, die Sie noch nichtmal richtig fachlich in der Arbeitsweise des Systemes einschätzen können.Deutlich habe ich gehört wie schnell meine einstweilige Verfügung beendet war und das beweist auch hier eindeutig- die Kunden sollten die ÖNORM 3355-2 mal anschauen und selber urteilen, wer hier falsch argumentiert, warum auch immer.Meinen Sie eigentlich das Ihre Klebefolie das Non plus ultra ist in der Bestandssanierung ?Ich lese nix davon in dieser Norm, auch ein Grund diese lieber nicht zu erwähnen, oder?Schade wenn man sich auf garnichts berufen kann, selbst nicht auf eine deutsche Norm für Bestandsmauerwerk.
Wenn Sie denken Sie liegen richtig bei mir muß ich Sie enttäuschen aber ich sage auch nochmal- die Unterscheidung der jeweiligen Produkte wäre das wichtigste.Ich könnte Ihnen genügend kopierten Schreibkram schicken den Sie gern lesen würden aber ich beende jetzt hier dieses diskutieren, weil Sie es sicher wieder nicht einsehen werden.Warum auch immer.
Aber mir war es Genugtung genug, den Anwalt des Vereines ohne Chance beim Gericht zu sehen, durch derartig unprofesionelle zusammengemischte Gulaschsuppe, um recht schnell alle zu zerstören, damit die angeblich über Jahre eingebüßten Millionen wieder da landen, wo Sie ja angeblich hingehören.......
Na wir werden uns überraschen lassen.Ich bin jedoch auf der sicheren Seite und werde mich auch dagegen wehren, wenn ich weiterhin unbegründet angegriffen werde.Wie würde es Ihnen gefallen wenn ich mich per google adwords überall bei Ihnen vorschalte um negative Reklame für Sie zu betreiben ?Eigentlich ist dies ein Rufmord und der sollte richtig durchdacht sein, da nützen Ihnen auch keine Beweisstücke die sich auf etwas völlig anders berufen.Selbst Richter haben ein technisches und fachliches Grundwissen...
Also nochmal in völliger Ruhe, lassen sie mich bitte in Ruhe-entfernen die negative Reklame zu der Marke ELKINET und überprüfen Sie die fachliche Untergliederung Ihrer Angriffe, dann werden Sie von mir nie wieder etwas dazu hören aber bis jetzt werde ich überall angegriffen ohne Grund.
Mit freundlichen Grüßen
M.Kusch
 
Nun Herr Kusch, Sie tun mir richtig leid, aber etwas zurücknehmen - nein...

...was denn auch?
Die gegen mich geführten Prozesse gingen bisher alle gut aus.
Aber ich bin auch froh, dass Sie hier Ihre Werbung beenden wollen.
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Schade ist jedoch, dass Sie mir die in Polling (vor vielen Zeugen) vor über einem Jahr versprochenen Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt haben. Ich hätte dies sofort ins Netz gestellt. Sie sagten 3 Europäische Universitäten hätten Ihr Verfahren geprüft und auch positiv bewertet.
Da Sie weder mir noch der WTA diese Schriften nicht zu Verfügung stellen, darf ich doch deswegen an der Glaubwürdigkeit weiter zweifeln, oder?
Seien Sie stolz darauf, dass Sie auf eine "Österreichische Norm" verweisen können.
Ob dadurch aber ein Verfahren funktioniert bleibt fraglich.
Ihnen eine gute Zeit.
 
Hallo Hr.Bromm - WERBUNG ÖNORM 3355-2

ich glaube Sie tun sich eher selbst Leid...Wenn keine Norm vorhanden ist, für etwas was Sie anpreisen, ist das schon recht fragwürdig.Zum non plus ultra Ihrer Klebefolien-Abdichtung wäre dann nur noch zu sagen: Mit verstecken der Mängel behebt man keine kapillarsteigende Feuchtigkeit !
Ich allerdings schon.
Zu ihren weiteren Punkten kann ich nur sagen: Abgeschriebene Kommentare von anderen um daraus Vorteile zu erzielen ist auch kein fachlicher Beitrag, auch nicht wenn Sie vielleicht mal selbst sich an der Elektroosmose ausprobiert hatten und Fehlschläge hinnehmen mußten oder sich die Finger verbrannt haben.Aber dies erklärt mir zumindest dann Ihren Hass an den Verfahren.Aber wer weiß woran es lag.Sie werden es wissen.
Denken Sie echt alle sind nach der Wende auf der Wurschtsuppe von Ost nach West geschippert? Sie überschätzen sich und Ihre Verfahrenseinschätzung zur Elektroosmose, zumindest was mein Produkt betrifft.Die anderen lasse ich hier aus, denn wenn ich sie nicht kenne, sollte ich auch nicht darüber herziehen.Das glaub ich Ihnen schon, das Sie hätten gern etwas in der Hand an Schriften, Dokumenten etc., aber für mich reicht rechtlich der Verweis auf die gültige ÖNORM B 3355-2 und fremde Papiere nutzen Sie schon jahrelang genug, ohne Einverständis oder mit, egal.Auf was wollen Sie mit Ihrem Patent verweisen? Das Sie mit atmungsabgedichteten Wänden die Kapillarfeuchte gar eindämmen? Getreu nach dem Motto- was man nicht mehr sieht ist weg.Na da bin ich ja gespannt welche Fachinstitition Ihnen das bestätigt hat...Oder meinen sie gar ein Patent bestätigt da die Funktion?
Ich hatte mal eine Mail-Antwort von Ihnen zu einem feuchten Bruchsteinmauerwerk in Schwerin bekommen, die da hieß: abwarten und Bierchen im sommerlich kühlen Bruchsteinkeller trinken aber einen fachlichen faktenreichen Rat wie er zu sanieren wäre erhielt ich leider nicht. Soviel dazu.
Weiterhin scheinen Sie mich zu verkennen, denn in Polling war ich als Herr Marco Kusch noch nie.Entweder verwechseln Sie da was oder ...Kann ihnen gern mein Passfoto per Mail schicken aber das werden Sie wahrscheinlich dann auch gleich wieder zur unbefugten Werbung benutzen.Wenn die Wissenschaft weiterhin streitet, können Sie dann eigentlich auf entgültige Beweise zurückgreifen ? Glaub nicht, denn im Landgericht in Dresden war nur ihr selbstgeschriebener Roman vorrätig,etwas undurchsichtiges Papier zu anderen Geräten und selbst die könnte man kontern, wenn noch ein oder mehrere andere Gutachten erscheinen, sollange sich die Wissenschaft weiter streitet...Wenn ich da so rückwärts die Beiträge ansehe, ist das allerding ein Kampf gegen Windmühlen, wo ich dann wiederrum Sie sogar bewundere über Ihre Energie dafür....
 
Hallo Herr Bromm - ÖNORM 3355 Teil 1-3

diese Fakten werden trotz allem Jahre dauern und bevor andere zu etwas gezwungen werden, könnte es auch passieren, das dann eine andere Lawine selbst in die gleiche Grube fällt...So seh ich das zumindest bei einer freien Marktwirtschaft.Gut, wir beenden jetzt hier dieses Thema und widmen uns lieber der seriösen Kundenberatung.Soll dieser wählen was er brauch und möchte, ich werde den Kunden mein Verfahren nicht aufdrängen, ich werde demnächst nur empfehlen, dazu die ÖNORM 3355 zu lesen, um sich selbst ein Bild machen zu können.Für mich ist die in wenigen Worten perfekt geregelt, und auch Dinge über die jahrelang gestritten wird.Auch kann ich noch den Beweis erbringen, das diese Normen nicht nur als Spaß geschrieben werden und es sich dabei sehr wohl um Aussagen handelt, welche auch peprüft sind und anerkannt.Alles andere ist für mich und die Kundschaft nicht relevant, selbst wenn sich in Deutschland die Geister streiten würden......
Freundliche Grüße
M.Kusch
 
Da hier immer auf die ÖNORM

3355/1-3 verwiesen wird, dies aber ein deutsches Forum ist und daher das gro der Leser allenfalls mit der DIN etwas anfangen kann aber nicht mit österreichischen Normen folgende Anmerkung.
Zunächst einmal sollte immer auch das Vorwort zu den jeweiligen Normen gelesen werden!
Das in der ÖNORM 3355-2 beschrieben Einsatzgebiet für derartige Anlagen umfasst lediglich die Verwendung einer solchen Anlage als nachträglicher Horizontalschutz des Mauerwerkes gegen Aufsteigende feuchte und wie derartige Anlagen beschaffen sein müssen.
Liegt nun ein derartiger Schaden an der HZ-Sperre vor ist nach der ÖNORM das Mauerwerk zu Konfektioniren(herunter zu Trocknen),anschließend wird die Anlage Montiert und in Betrieb genommen((wobei die Trocknung auch nach der Montage geschehen kann. Sie MUSS aber zwangsweise erfolgen (da die Anlage nicht das Mauerwer heruntertrocknet!!!!)). Die Anlage dient lediglich dazu Feuchtigkeit am Aufsteigen zu behindern!!
Keine dieser Anlagen ist zur Mauerentfeuchtung oder Trockenlegung geeignet oder wird gar von dieser Norm für einen solchen Fall empfohlen oder als Gangbar angesehen oder gar Anerkannt.
Für Kontaktlose, sogenannte Funkwellenverfahren bzw. Anlage die passiv wirken sollen wurde, weil sie überhaupt keinen Einfluss auf das Mauerwerk ausüben, auf jeden Hinweis verzichtet.

Und im begleittext zur obigen Norm findet man dann auch selbige Empfehlungen;
Ungeeignet oder nicht Empfehlenswert bei vorhandensein folgender Randbedingungen;

- mehrschaligem Mauerwerk
- Mauerwerk mit metallischen Einbauteilen wie z.b. Stahlträgern, Stahltürzargen, Rohrleitungen, Stahlbetonwänden etc.
- vorhandensein Bauschädlicher Salze im Bereich Stufe 3 nach ÖNORM B3355-1
- ph-Wert unter 8
- Druckwasserschäden und seitlich eindringender Feuchte


Ich persönlich halte die Bezeichnung "elektrophysikalische Anlage zur Mauerentfeuchtung" nicht nur für Irreführend sondern schlicht für Betrug am Kunden. Gern wird dann noch darauf verwiesen das die Anlage sogar selbst Montiert werden kann und alles Kinderleicht und einfach ist?!

Es gibt keine derart funktionstüchtige Anlage bis Dato!
(Insofern sind u.a.die Bemühungen des Herrn Bromm zu begrüßen, insofern sie auf die Irreführungen aufmerksam machen)

Daran ändert auch der Verweis zu obiger Norm nichts.
Im Gegenteil, der Verweis auf diese Norm erweckt bei mir eher den Eindruck sich beim Verkauf eine Argumentationshilfe zu verschaffen um das Produkt als Anerkannt und Funktionstüchtig für eine "Trockenlegung" oder einen "Trockenen Keller" darzustellen.
Was unrichtig ist!

Herr Kusch, meine obigen Zeilen sind nicht explizit an Sie gerichtet da ich annehme das Sie Ihre Kunden über die Einsatzgrenzen einer solchen Anlage genau informieren.
Und genau aus diesem Grund glaube ich ebenfalls das sie diese Diskusion hier schätzen. Trägt sie doch dazu bei einige Ihrer Mitbewerber die mit unlauteren Mitteln und falschaussagen für Elektro Osmoseanlagen werben etwas das Wasser Abzugraben und Ihnen Kundschaft zu zu tragen die obiges Schadensbild haben, kein mehrschaliges Mauerwerk besitzen, keine Stahleinbauten in den Wänden haben und sich zur Behebung für den Einbau einer solchen Anlage und damit verbunden zur Demontage des Putzes, der Zwangstrocknung des Mauerwerkes und gegebenenfalls Neuverputz entschieden haben und nun einen kompetenten Ansprechpartner suchen.

Viele Grüße JHS
 
Hallo Hr.Schröders

ich verweise nur auf diese Norm weil hier diese scheinbar niemand kennt und es eigentlich damit viel einfacher ist, die neueste Ausgabe 2006 beschreibt auch Verfahren, die in dieser Norm B 3355-2 nicht behandelt werden.
Das von mir vertriebene Verfahren ist darin enthalten,siehe auch www.elkinet.eu
Ja Sie ist zur Verhinderung oder Begrenzung des kapillaren Aufsteigens von Feuchtigkeit im Bestandsmauerwerk definiert !
Eine Entfeuchtung, Mauerentfeuchtung,Mauerwerksentfeuchtung oder wie es alles heißt, da sollte doch wohl ein Entfeuchter genommen werden :)...Zur Erklärung: Geräte in denen Feuchte Luft durchfließt und das Kondenswasser hinten im Behälter auffängt.
Klar man könnte sich an einzelnen Werbewörtern hochziehen welche so in der Branche benutzt werden aber der Sinn der Sache ist richtig definiert von Ihnen.
Und daran stossen sich dann die Geister wenn Hr.Bromm über die Saugleistung,Fließgeschwindigkeit,Steighöhe und anderem schreibt bei der aktiven Elektroosmose lt.ÖNORM, wenn lediglich das negative Potential am Mauerwerk umgedreht wird und somit die kapillare Feuchte am erneuten Aufsteigen behindert wird...
Und genau an den Dingen hinkt die End-Einschätzung zur Elektroosmose, wandert die Feuchte nach unten oder trocknet Sie lediglich ab........................
Ich hoffe jetzt hab ich keinen Anstoß zur erneuten jahrelangen Diskussion gegeben :)
 
Aufforderung zur Unterlassung an Herrn E.Bromm

Sehr geehrter Hr.Bromm,
ich fordere Sie hiermit letztmalig öffentlich in diesem Forum zur Herausnahme und Sperrung zu unseren ELKINET-Referenzfotos mit Ihren Kommentaren in Fachwerk.de sowie in Ihrem google-Fotofach auf, wozu Sie keine Befugnis erhielten.
Diese Referenz wurde vor zig Jahren als Teilanlage von Elkinet durchgeführt,darauf wird auch verwiesen im Text.Was Aquapol dort fast 30 Jahre später gemacht hat entzieht sich meiner Information- jedoch dies bedeutet noch lange nicht das Sie deshalb das Recht besitzen, in diesem Zusammenhang gegen uns eine Rufmordkampagne durchzuführen.
Unser Produkt ist durch die ÖNORM 3355 Teil 1-3 nicht angreifbar,lt. Normungsausagage wissenschaftlich anerkannt und in der praktischen Tauglichkeit bewiesen, auch wenn es Ihnen nicht passt.Werfen Sie nicht bitte alles in einen Topf, denn dies beweist uns allen auch mangelndes Fachwissen und darüber täuscht auch das abschreiben, kopieren und verbreiten fremder Texte zur angeblichen "Nichtfunktion der Elektroosmose" nicht hinweg.

Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns jetzt vor,sollte dies durch Sie weiter betrieben werden.
M.Kusch
www.elkinet.eu
 
Nun was soll ich denn konkret unterlassen, um welchen Link geht es Ihnen denn?

Ich schaue mir dies dann gerne an.
 
Jetzt langt´s!

@ Herr Kusch!
Wenn es Leute gibt, die euch Zauberkünstlern die Stirn bieten, mit fundierten Argumenten schreiben wie es ist und eure Machenschaften enttarnen, fällt Ihnen dazu nichts besseres ein als mit juristischen Drohgebärden hier aufzuwarten. Das kommt ja Hilflosigkeit gleich!
Die Krönung des Ganzen ist ja, einem wie Edmund Bromm mangelndes Fachwissen vorzuwerfen. Apropos Fachwissen seit wann liegt Pirna in Österreich? Ich dachte immer Schweiz. Sächsische Schweiz?

PS: Dann last euer Zauberzeug doch an den Fachuni´s(TU) prüfen, dann nimmt euch vielleicht jemand Ernst.
 
Was langt ?

Die ständigen Hetzkampagnen gegen etwas was genormt ist?
Erst informieren, dann mich als Zauberkünsteler titulieren.
Einfach mit der ÖNORM B 3355 Teil 1-3 , dann auf www.elkinet.eu und schon wären Sie informiert um alles auseinanderhalten zu können, was hier zielstrebig ständig in einen Topf geworfen wird.Und wenn Sie dann die ÖNORM gelesen hätten, wüßten Sie auch, das ich weder eine Prüfung einer Instition Ihres Wunsches benötige, da dies durch die ÖNORM schon bestätigt wird.5600 Mitglieder des Normungsinstitutes Wien schlafen nicht seit Erstellung dieser Norm.Jetzt fehlt nur noch , oh wir leben in Deutschland...Ja da hätten wir die EU verschlafen sollen um weiterhin chemische Pillen schlucken zu können..
Ich habe Hr.Bromm darum gebeten, auch ich nutze von niemand Fremden oder von Ihm etwas ohne Einverständnis.Bei aller Diskussion sollte dies eine doch klar sein,seriös argumentieren.Und das betrachte ich als mangelhaft für mich, wenn hier etwas geltendes wie die ÖNORM , die Marke ELKINET und das entsprechende Verfahren der aktiven Elektroosmose in den Dreck gezogen wird um der chemischen Keule die angeblich verlorenen Millionen wieder zuzuführen.
 
3 Buchstaben!

WTA! Alles andere ist uninteresseant. Vor allem die Önorm hinter der sie sich verstecken.

MfG Ronny
 
Die ÖNORM B 3355 Teil 1-3

muß sich nicht verstecken und ich schon gleich garnicht.Hier wird bei elektrophysikalischen Verfahren über etwas diskutiert, was in der ÖNORM bereits über Jahrzehnte geregelt ist.Ich find da hinkt Ihre Buchstabenkombination etwas hinterher,liegt vielleicht auch an den Geldgebern dieser.Warum soll ich mir etwas aufzwingen lassen, was es in Deutschland garnicht gibt...?Wenn wir allerdings noch nicht mal mehr eine europäische Norm anerkennen wollen, werden wir bald in einer Bananenrepublik leben...!Ich finde es schon ganz lustig, das es etwas gibt, an dem die beschlossene Strategie der Glaubenskrieger gegen elektrophysikalische Verfahren scheitern wird.Und vor allem dies nach ewigen Jahren der Funktion, Normung und Erfolgsgeschichte der Verfahren zeigt mir deutlich das da etwas auf der Ihrigen Seite sehr hinterherhinkt, liegt ja vielleicht daran das alle Forscher vorher ausgewandert waren.
 
Nepper, Schlepper Bauernfänger

Hier dreht sich mir sonstwas um wenn ich diesen Schw..s.nn, lese! Pardon
Studie hin Studie her, wer glaube die Natur manipuliern oder überlisten zu können der täuscht sich gewaltig.
Diese Variante der (angeblichen)Mauerwerkstrocknung ist von der unbedenklichkeits Seite her, der dubiosen Injektionsverfahren gleichzusetzten (also "höchst" bedenklich)

Bei Elektroosmose entsteht Elektrosmog, den man eigenlich auch nicht haben will.
Wer nun behauptet, das dies nicht war ist, spricht nicht die Wahrheit.

Grüsse Oggi
 
Oh Herr Kusch,

Sie mögen ja Verfechter von EU Normen sein, und Sie mögen sich auch nichts aufzwingen lassen. Sie sollten aber anderen Ihre Meinung auch nicht aufzwingen.
Was Ihre Norm betrifft.
Die EU ist nun mal gezwungen alles zu regeln, auch Dinge die sie noch nie auf dem Bildschirm hatte, so sind unter anderen auch die „Zauberkästchen“ in einer EU Norm geregelt wurden. Das wird über kurz oder lang wohl geändert werden.
Auch ein schönes Beispiel einer Sinnlosen EU Norm ist EN 998-1 Anforderungen an Sanier- Grundputz.

Die WTA schreibt Beispielsweise vor (Merkblatt 2-9-04/D):

Luftgehalt < 20%
Kapillare Wasseraufnahme: < 1,0 kg/m²
Wasserdampfdurchlässigkeit: < 18
Wassereindringung: < 5 mm
Porosität Ausgleichputz: < 35%
Porosität Porengrundputz: < 45%

Die EN 998-1 sieht so aus:

Kapillare Wasseraufnahme: Deklarierter Bereich der Werte
Wasserdampfdurchlässigkeit: -
Wassereindringung: -
Porosität Ausgleichputz: -
Porosität Porengrundputz: -

Herr Kusch, laut EN kann ich also Putz- und Maurermörtel als Sanierputz verkaufen,
getreu dem Motto „Was lange hält bringt kein Geld“.
 
Die Norm von 1995 - ÖNORM B 3355 Teil 1-3

Hallo, also jetzt muß ich echt fast lachen.Wollen wir hier uns echt in die Steinzeit zurückentwickeln ?Ein trauriges Zeugnis stellen wir uns da aus, wenn wir jetzt über etwas diskutieren wollen, was es schon ewig gibt, was darin schon abgeklärt ist und während dieser Zeit erfolgreich angewendet wird.Mir sieht es bald so aus als ob wir hier vielleicht noch die Elektroosmose neu erfinden müssen, weil einige es noch nicht begriffen haben das wir in Europa leben und es eine gültige geprüfte Rechtsnorm gibt, an der sich sich einige die Zähne ausbeisen werden.
 
Hallo Oggi

ich glaub da sind die Strahlen deines Mobiltelefones schädlicher als mein Elektroosmosesystem, welches nur in der Wand eingebaut ist und weder Wellen, Funk oder Zauber benutzt.
 
Hallo Hr.Struve

ich drängle niemand etwas auf, ich denke und so sehen es auch andere, das nur die chemische Variante oder die von Ihnen genannte Institition hier glaubhaft dargestellt werden soll und mit allen Mitteln etwas unterbunden werden soll, was bestimmten Leuten ein Dorn im auge ist. Unsere Kunden sind jedoch nicht unmündig und können für sich selbst entscheiden wenn es etwas gibt, was rechtlich in Ordnung ist wie die aktive Elektroosmose.Auch ändert daran keine Hetzkampgne, keine Klagewelle oder irgend etwas anderes daran, das deutsche Interessen vielleicht anders aussehen aber nicht erhört werden...! Ein Text zeigt unter www.hydrotronic.net mal die ganze Wahrheit auf einigen Seiten.
 
Alter Hut, immer diese bösen Handy's

Pardon ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber dieser Ausspruch bringt mich zum Lachen. Elektrosmog ist Elektrosmog, egal in welcher Intensität, Handystrahlen, DECT Telefone, Stromleitungen im Haus, Überlandstromleitungen, ELEKTROOSMOSE etc. alles sind nicht natürlich erzeugte Strahlen die die natürlichen Erdstrahlen überlagern und somit das jeweilige Umfeld verändern.
 
Thema: Mauerwerkstrocknungsverfahren
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