P
Peters
Guest
Hallo, kennt sich hier jemand mit dem Baurecht aus?
Wir haben ein Problem: Unser Haus (Fachwerkhaus von 1745) liegt an einer sehr stark von Pkw's und Lkw's befahrenen Ortsdurchgangsstraße, in einem Dorf in der Nähe von Offenburg (Baden). Das Haus steht jedoch 5m vom Bürgersteig entfernt, so daß unser Grundstück und Garten zur Straße hin einen ca 50m langen Holzzaun hat!
Da dieser Zaun erneuert werden muß, wollen wir ihn durch eine Mauer (Schallschutz) ersetzten.
Momentan kann der Garten, der nicht hinter dem Haus, sondern rechts vom Haus an der Straße liegt, wegen des Straßenlärms nicht genutzt werden.
Wir würden die Mauer am liebsten ca 2.5m hoch bauen. Gibt es irgendwelche Bestimmungen oder Gesetze dafür? Entschuldigt, daß ich frage, aber ich weiß nicht, was ich machen soll und wen ich fragen könnte! Grüße
Wir haben ein Problem: Unser Haus (Fachwerkhaus von 1745) liegt an einer sehr stark von Pkw's und Lkw's befahrenen Ortsdurchgangsstraße, in einem Dorf in der Nähe von Offenburg (Baden). Das Haus steht jedoch 5m vom Bürgersteig entfernt, so daß unser Grundstück und Garten zur Straße hin einen ca 50m langen Holzzaun hat!
Da dieser Zaun erneuert werden muß, wollen wir ihn durch eine Mauer (Schallschutz) ersetzten.
Momentan kann der Garten, der nicht hinter dem Haus, sondern rechts vom Haus an der Straße liegt, wegen des Straßenlärms nicht genutzt werden.
Wir würden die Mauer am liebsten ca 2.5m hoch bauen. Gibt es irgendwelche Bestimmungen oder Gesetze dafür? Entschuldigt, daß ich frage, aber ich weiß nicht, was ich machen soll und wen ich fragen könnte! Grüße