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Hans-Paul Esztermann Sachverständiger SHK
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Klarstellung
Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist nicht weggefallen; er wurde im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung geändert.
Es hat keinerlei Auswirkungen auf Gesetze und Verordnungen der BRD.
Für alle die es interessiert: http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
Alles andere, was in diesem Zusammenhang kolportiert wird ist "gequirlte Enddarmverlassenschaft" (Dieter Moor: "Lieber einmal mehr als mehrmals weniger"; S. 150) und die Protagonisten, die dies verbreiten haben eine entsprechend gefärbte Gesinnung.
So etwas baucht man nicht!
@ Martin
Die EnEV ist kein Schreckgespenst.
Man beauftragt einen seriösen Energieberater und lässt das Objekt begutachten.
Alle Maßnahmen, die sich nicht in angemessener Zeit amortisieren, braucht man auch nicht durchzuführen.
Für Denkmale kann man grundsätzlich eine Freistellung beantragen.
Bei weitergehenden Fragen gerne eine PM; Kontaktdaten stehen in meinem Profil.
SG
Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist nicht weggefallen; er wurde im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung geändert.
Es hat keinerlei Auswirkungen auf Gesetze und Verordnungen der BRD.
Für alle die es interessiert: http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_23_des_Grundgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
Alles andere, was in diesem Zusammenhang kolportiert wird ist "gequirlte Enddarmverlassenschaft" (Dieter Moor: "Lieber einmal mehr als mehrmals weniger"; S. 150) und die Protagonisten, die dies verbreiten haben eine entsprechend gefärbte Gesinnung.
So etwas baucht man nicht!
@ Martin
Die EnEV ist kein Schreckgespenst.
Man beauftragt einen seriösen Energieberater und lässt das Objekt begutachten.
Alle Maßnahmen, die sich nicht in angemessener Zeit amortisieren, braucht man auch nicht durchzuführen.
Für Denkmale kann man grundsätzlich eine Freistellung beantragen.
Bei weitergehenden Fragen gerne eine PM; Kontaktdaten stehen in meinem Profil.
SG