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Tom
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Neben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland ist bei Nachbarstreitigkeiten nun auch in Schleswig-Holstein dem Rechtsstreit eine obligatorische Streitschlichtung vorangestellt.
Ein Schlichtungsversuch ist nunmehr in den nachfolgenden Fällen Pflicht:
- Streitige Geldforderungen bis 750 EUR
- Streitigkeiten über Geruchs-, Lärm- und ähnliche Belästigungen im privaten Nachbarschaftsbereich
- Grenzüberwuchs von Wurzeln und Zweigen
- Streitigkeiten rund um das Fallobst
- Streitigkeiten um Grenzbäume oder Grenzsträucher
Es muss ab dem 1. März 2002 daher vor der Klageerhebung zunächst eine gütliche Einigung versucht werden. Die Gerichte weisen Klagen als unzulässig ab, wenn ohne den schriftlichen Nachweis eines erfolglosen Einigungsversuches eine Klage erhoben wird.
Hallo Hartmut evt neue Rubrik ???
cu und ATB tommy
Ein Schlichtungsversuch ist nunmehr in den nachfolgenden Fällen Pflicht:
- Streitige Geldforderungen bis 750 EUR
- Streitigkeiten über Geruchs-, Lärm- und ähnliche Belästigungen im privaten Nachbarschaftsbereich
- Grenzüberwuchs von Wurzeln und Zweigen
- Streitigkeiten rund um das Fallobst
- Streitigkeiten um Grenzbäume oder Grenzsträucher
Es muss ab dem 1. März 2002 daher vor der Klageerhebung zunächst eine gütliche Einigung versucht werden. Die Gerichte weisen Klagen als unzulässig ab, wenn ohne den schriftlichen Nachweis eines erfolglosen Einigungsversuches eine Klage erhoben wird.
Hallo Hartmut evt neue Rubrik ???
cu und ATB tommy