Ingenieurkammern NRW und Hessen beseitigen berufliche Hürden

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Die
Ingenieurkammern der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen leisten mit einer
neuen Kooperationsvereinbarung im Bereich des Schall- und Wärmeschutzes
Pionierarbeit zur Beseitigung von Hindernissen bei beruflicher Tätigkeit über
Landesgrenzen hinweg. Die beiden Kammern sind darin überein gekommen, dass
Mitglieder, die in NRW anerkannte Sachverständige für den Schall- und
Wärmeschutz oder entsprechende Nachweisberechtigte in Hessen sind, von ihren
persönlichen und fachlichen Voraussetzungen her vergleichbar sind. Durch die
seit 1. Januar 2005 geltende gegenseitige Anerkennung entfallen zeitaufwändige
und teure Mehrfachprüfungen.



"Wir leben im Zeitalter der Globalisierung, in dem
grenzüberschreitender Handel und Dienstleistungen eine immer wichtigere Rolle
spielen. Angesichts dieser Entwicklung darf es nicht sein, dass Ingenieure im
Bauwesen, so wie viele andere Berufsgruppen auch, vor häufig nicht
nachvollziehbaren Hürden stehen, wenn sie nur in einem anderen deutschen
Bundesland arbeiten wollen. Es ist eines unserer zentralen Anliegen, diese
unzeitgemäßen wirtschaftlichen Hindernisse abzubauen", erläuterte Dipl.-Ing.
Peter Dübbert, Präsident der Ingenieurkammer-Bau NRW, zu den Hintergründen der
Initiative.



Bauen ist Ländersache, die Anforderungen sind daher von
Bundesland zu Bundesland verschieden. Bisher mussten Bauingenieure, die als
"staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz" (NRW)
beziehungsweise "Nachweisberechtigte für Schallschutz und Wärmeschutz" (Hessen)
in einem anderen Bundesland tätig werden wollten, das umfangreiche und
zeitaufwändige Verfahren zur Anerkennung ihrer besonderen Kompetenz ein weiteres
Mal absolvieren. Künftig reichen Versicherungsbescheinigungen und Kopien der
bereits bei einer der beiden Kammern erworbenen Anerkennung in dem sensiblen
Bereich aus, um in die entsprechenden Listen des jeweils anderen Bundeslandes
aufgenommen zu werden. Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 50 Euro anstatt
der bisher üblichen Gebühren zwischen 250 und 300 Euro.



"Neben den Ingenieuren im Bauwesen profitieren auch alle anderen
Beteiligten, Bauherren ebenso wie Bauaufsichtsbehörden von dem neuen,
vereinfachten Verfahren. Es handelt sich bundesweit um eine der ersten
Vereinbarungen dieser Art, und sie ist nur ein erster Schritt auf dem Weg zu
einer möglichst freien, qualitätsorientierten Berufsausübung", erklärt Prof.
Dr.-Ing. Udo Meißner, Präsident der Ingenieurkammer Hessen. Man arbeite daran,
weitere Länderkammern für das Projekt zu gewinnen und habe bereits die nächsten
"Baustellen" ins Auge gefasst. So gebe es beispielsweise auch im Bereich der
Fort- und Weiterbildung großen länderübergreifenden Harmonisierungsbedarf, so
Meißner weiter.



<div align='right'>Siehe auch:

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
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