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Anonyma2009
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Wir haben - ohne das mit dem Denkmalamt vorher abzustimmen - im Hofbereich eine freistehende Holzterasse auf Holz Ständern über die alte aber nicht mehr originale Treppe gebaut. Ausserdem haben wir bei der Dachgeschossrenovierung 4 Dachfenster nach hinten raus eingesetzt. Uns wird jetzt klar, Riesenfehler! - wir hätten vorher fragen müssen, Pläne einreichen usw. Für uns spontane Selbermacher... nunja, jetzt haben wir einen "blauen" Brief vom Denkmalamt erhalten, wo wir zur Stellungnahme bezüglich der Veränderungen aufgefordert werden. Wer hat Erfahrungen mit dieser Situation? Hat jemand Argumentationshilfen um eine nachträgliche Genehmigung oder Duldung zu erwirken? Wie gehts in so einem fall weiter? Wie hoch könnte real die Ordnungsstrafe sein? Wir möchten weder auf die Fenster noch auf die Terrasse verzichten. Bisher hatten wir im Haus immer sehr im Sinne des Denkmalschutzes gehandelt (originale Fenster aufarbeiten statt zu ersetzen, Dielen aufarbeiten, Lehmputz, Standölfarben usw.). Unser Fachwerkhaus ist aus dem frühen 19. jahrhundert, Einzeldenkmal, in einem Dorf in Brandenburg, von uns als Familie ständig bewohnt. Der Ausgang zum Hof wurde nach dem 2. Weltkrieg stark verbaut, die hintere Treppe + Tür ist seither nicht mehr original, und Teile des Fachwerks fehlen dort.
Freue mich über Anregungen wie wir nachträglich zu einem guten Ausgang mit der Behörde kommen können.
Danke im Voraus!
Anonyma2009
Freue mich über Anregungen wie wir nachträglich zu einem guten Ausgang mit der Behörde kommen können.
Danke im Voraus!
Anonyma2009