Hörmann-Festverglasungen gemäß TRAV absturzsicher

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Die

TRAV-Richtlinien sind für Einsatzbereiche gedacht, bei denen Verglasungen
die Funktion eines Geländers übernehmen, zum Beispiel bei Galerien, Podesten
oder Treppenhäusern. Hier sollen Personen auf Verkehrsflächen gegen seitlichen
Absturz gesichert werden. Die Landesbauordnungen fordern eine Absturzsicherung
bei einem Höhenunterschied von einem Meter (0,5 Meter in Bayern!).
Absturzsichernde Verglasungen haben den Vorteil, dass sie nicht durch ein
Geländer ergänzt werden müssen. Das kann nicht nur die Optik verbessern, sondern
außerdem Kosten sparen.



Alle Hörmann Feuer- und Rauchschutzfestverglasungen G30, F30,
F60, F90, inklusive der F30 Systemwand, A/RS 350 und S/RS 300 erfüllen die
Anforderungen der TRAV-Richtlinien. Auftraggeber müssen bei der Bestellung von
Hörmann-Festverglasungen angeben, ob sie nach TRAV ausgeführt werden sollen.



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Thema: Hörmann-Festverglasungen gemäß TRAV absturzsicher

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