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Maliesande
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Hallo an alle Forumsmitglieder!
Ich stehe kurz davor mir ein ca. 200 Jahre altes Fachwerkhaus im Hunsrück zu kaufen. Beim Besichtigungstermin mit dem Makler sind mir 2 Dinge ins Auge gesprungen. Eines davon das Gesims, das sich von der Mauer auf einer Länge von 2,5 Metern vom Mauerwerk gelöst hat. Der Putz darunter, der von der Mauer sich bereits gelöst hat, war mal eben schnell mit einer Schaufel vom Makler weggeklopft..
Unter dem Putz war es nur geringfügig feucht, jedoch sieht man Teile morschen Holzes oder Schiefer?? stellenweise herausragen. S. Fotos.
Meine Frage. Kann ich das Gurtgesims einfach so entfernen? Es fällt irgendwann sonst von alleine ab!
Und muss ein solches wieder an die Wand verbracht werden?
Laut Aussage gibt es keinerlei Auflagen Denkmalschutz etc. die mich dazu verpflichten könnten, dies zwingend zu tun.
Des weiteren stellt sich natürlich die Frage in wiefern eine Schädigung durch Wassereintritt zu erwarten ist. Im Hausinneren konnte ich keine Feuchtigkeitsschäden feststellen und die zum Teil freigelegten Eichenbalken weisen keinerlei Schäden auf.
Ich habe was Aussenfassade angeht nur sehr wenig Ahnung. Deswegen schreibe ich mein Anliegen hier in der Community und hoffe auf Antworten, Anregungen, Kritik, etc., die mir helfen "mein" kleines Häuschen zu erhalten.
Danke an alle hier, die mich mit Rat und Erfahrung unterstützen!
Ich stehe kurz davor mir ein ca. 200 Jahre altes Fachwerkhaus im Hunsrück zu kaufen. Beim Besichtigungstermin mit dem Makler sind mir 2 Dinge ins Auge gesprungen. Eines davon das Gesims, das sich von der Mauer auf einer Länge von 2,5 Metern vom Mauerwerk gelöst hat. Der Putz darunter, der von der Mauer sich bereits gelöst hat, war mal eben schnell mit einer Schaufel vom Makler weggeklopft..
Unter dem Putz war es nur geringfügig feucht, jedoch sieht man Teile morschen Holzes oder Schiefer?? stellenweise herausragen. S. Fotos.
Meine Frage. Kann ich das Gurtgesims einfach so entfernen? Es fällt irgendwann sonst von alleine ab!
Und muss ein solches wieder an die Wand verbracht werden?
Laut Aussage gibt es keinerlei Auflagen Denkmalschutz etc. die mich dazu verpflichten könnten, dies zwingend zu tun.
Des weiteren stellt sich natürlich die Frage in wiefern eine Schädigung durch Wassereintritt zu erwarten ist. Im Hausinneren konnte ich keine Feuchtigkeitsschäden feststellen und die zum Teil freigelegten Eichenbalken weisen keinerlei Schäden auf.
Ich habe was Aussenfassade angeht nur sehr wenig Ahnung. Deswegen schreibe ich mein Anliegen hier in der Community und hoffe auf Antworten, Anregungen, Kritik, etc., die mir helfen "mein" kleines Häuschen zu erhalten.
Danke an alle hier, die mich mit Rat und Erfahrung unterstützen!