C
catamatz
Guest
Hallo Fachwerkfreunde,
ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen zum Denkmalschutz,
möchte diese jedoch nicht beim Denkmalamt stellen, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken:
Wir liebäugeln einem kleinen Bauernhof (Wohnhaus und Scheune in Fachwerkbauweise, Bj 1813 und 1873)
auf einem geräumigen Grundstück zu kaufen, um uns den Traum der Pferdehaltung am Haus zu erfüllen.
Laut Eigentümer stehen das Wohnhaus, die Scheune und der gepflasterte Hof unter Denkmalschutz.
Der Eigentümer hat das Objekt selber erst vor 6 Jahren gekauft, teilsaniert und teilmodernisiert,
dummerweise hat er den Denkmalschutz nicht gefragt.
Falls ich dieses Objekt kaufe, kann ich dann für die ungenehmigten Änderungen
der Voreigentümer haftbar gemacht werden ???
Muß ich diese Änderungen zurückbauen ???
Welcher Stand für das Objekt ist maßgeblich, Baujahr oder Jahr der Unterdenkmalschutzstellung???
Bitte Info, vielen Dank
ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen zum Denkmalschutz,
möchte diese jedoch nicht beim Denkmalamt stellen, um keine "schlafenden Hunde" zu wecken:
Wir liebäugeln einem kleinen Bauernhof (Wohnhaus und Scheune in Fachwerkbauweise, Bj 1813 und 1873)
auf einem geräumigen Grundstück zu kaufen, um uns den Traum der Pferdehaltung am Haus zu erfüllen.
Laut Eigentümer stehen das Wohnhaus, die Scheune und der gepflasterte Hof unter Denkmalschutz.
Der Eigentümer hat das Objekt selber erst vor 6 Jahren gekauft, teilsaniert und teilmodernisiert,
dummerweise hat er den Denkmalschutz nicht gefragt.
Falls ich dieses Objekt kaufe, kann ich dann für die ungenehmigten Änderungen
der Voreigentümer haftbar gemacht werden ???
Muß ich diese Änderungen zurückbauen ???
Welcher Stand für das Objekt ist maßgeblich, Baujahr oder Jahr der Unterdenkmalschutzstellung???
Bitte Info, vielen Dank