E
Ewald Neumann
Guest
Hallo,
wir wohnen in Berlin in einem Baudenkmal geschütztem Haus.
Sämtliche Häuser um uns herum gehören einer Wohnungsgesellschaft die ebenso Denkmalgeschützt sind.
Dieser Denkmalschutz wurde vor langer Zeit für Jahre aufgehoben, und in diesen Jahren sind hier die ursprünglichen Doppelkastenfenster von vielen Mietern gegen Kunststofffenster (mit Genehmigung der Gesellschaft)ausgetauscht worden. Jeder hat natürlich jeweils einer anderen Firma den Auftrag erteilt, und so wurden die unterschiedlichsten Fenster eingebaut.
Zudem haben viele Mieter ihren Balkon mit Fenstern versehen und zugebaut.
Die Gesellschaft hatte den Mietern angeboten Balkone anzubauen. Viele Mieter haben dem zugestimmt und es wurden dort diese Balkone angebaut.
Dann wurden diese Häuser urplötzlich wieder unter Denkmalschutz gestellt.
Und nun kommt das aberwitzig wahnsinnige, die Häuser durften trotz der Denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen so bleiben.
Also, mussten nicht rück gebaut werden.
Jeder der ein Haus kauft das unter Denkmalschutz steht, und die falschen Fenster einbaut, oder Balkone anbaut etc. der bekommt einen riesigen Ärger mit der Behörde und muss auf eigene Kosten rückbauen.
Warum muss das eine Gesellschaft nicht?
Und wir haben heute das Problem.
Wir wohnen im 3 OG, direkt zur Wetterseite, und wenn die immer mehr und stärker werdenden Regenstürme auf unsere unglaublich undichten Fenster prasseln haben wir massiven Wassereinfall.
Seit 2001 hat unsere Gesellschaft durch ständige Reparaturen versucht diesen Zustand zu verbessern, zuletzt durch erneuern der äußeren Flügel. Alles ohne Erfolg, wie auch wenn das ganze Rahmensystem krumm und schief ist.
Seit 2003 läuft nun alles über das Gericht, Urteil 8/2006, wir wollten neue Fenster einbauen lassen (Kunststofffenster wegen der extremen Situation und Lage) Gesellschaft klagt gegen neue Fenster, Behörde lehnt Kunststofffenster ab.
Es sollen wieder die alten Doppelkastenfenster mit Dreifachen Unterteilung, diese sind aber schon seit über 20 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung vorhanden.
Bisher war ich der Meinung wir wollen ins 21 Jahrhundert.
Und nun würde ich mich gerne darüber mit einer Bundesbehörde streiten, wenn es sie dann gibt.
Im Netz habe ich jedenfalls nicht gefunden.
Wer weiss Rat.
wir wohnen in Berlin in einem Baudenkmal geschütztem Haus.
Sämtliche Häuser um uns herum gehören einer Wohnungsgesellschaft die ebenso Denkmalgeschützt sind.
Dieser Denkmalschutz wurde vor langer Zeit für Jahre aufgehoben, und in diesen Jahren sind hier die ursprünglichen Doppelkastenfenster von vielen Mietern gegen Kunststofffenster (mit Genehmigung der Gesellschaft)ausgetauscht worden. Jeder hat natürlich jeweils einer anderen Firma den Auftrag erteilt, und so wurden die unterschiedlichsten Fenster eingebaut.
Zudem haben viele Mieter ihren Balkon mit Fenstern versehen und zugebaut.
Die Gesellschaft hatte den Mietern angeboten Balkone anzubauen. Viele Mieter haben dem zugestimmt und es wurden dort diese Balkone angebaut.
Dann wurden diese Häuser urplötzlich wieder unter Denkmalschutz gestellt.
Und nun kommt das aberwitzig wahnsinnige, die Häuser durften trotz der Denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen so bleiben.
Also, mussten nicht rück gebaut werden.
Jeder der ein Haus kauft das unter Denkmalschutz steht, und die falschen Fenster einbaut, oder Balkone anbaut etc. der bekommt einen riesigen Ärger mit der Behörde und muss auf eigene Kosten rückbauen.
Warum muss das eine Gesellschaft nicht?
Und wir haben heute das Problem.
Wir wohnen im 3 OG, direkt zur Wetterseite, und wenn die immer mehr und stärker werdenden Regenstürme auf unsere unglaublich undichten Fenster prasseln haben wir massiven Wassereinfall.
Seit 2001 hat unsere Gesellschaft durch ständige Reparaturen versucht diesen Zustand zu verbessern, zuletzt durch erneuern der äußeren Flügel. Alles ohne Erfolg, wie auch wenn das ganze Rahmensystem krumm und schief ist.
Seit 2003 läuft nun alles über das Gericht, Urteil 8/2006, wir wollten neue Fenster einbauen lassen (Kunststofffenster wegen der extremen Situation und Lage) Gesellschaft klagt gegen neue Fenster, Behörde lehnt Kunststofffenster ab.
Es sollen wieder die alten Doppelkastenfenster mit Dreifachen Unterteilung, diese sind aber schon seit über 20 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung vorhanden.
Bisher war ich der Meinung wir wollen ins 21 Jahrhundert.
Und nun würde ich mich gerne darüber mit einer Bundesbehörde streiten, wenn es sie dann gibt.
Im Netz habe ich jedenfalls nicht gefunden.
Wer weiss Rat.