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einigen Medien und Werbeblättchen wird immer noch darüber "aufgeklärt", dass
aufgrund der
geplanten BImSchV-Novelle vor allem preiswerte Feuerstätten für feste
Brennstoffe mit einem Rußfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden müssten.
Wiederholt wurde dabei ein Preis von 150 Euro für Kaminöfen aus dem Baumarkt
genannt und deren Emissionsverhalten in Frage gestellt. Allerdings ist nicht der
Preis für eine Feuerstätte, sondern die Konstruktion des Gerätes in erster Linie
ausschlaggebend für das Emissionsverhalten.
Grundsätzlich wird jedes häusliche Festbrennstoffgerät, das neu
auf den Markt kommt, einer Typenprüfung unterzogen, die auf den aktuellen DIN-
und EN-Normen für Festbrennstoffgeräte basieren. Und zwar unabhängig davon, ob
es sich um ein preisgünstiges Gerät aus dem Baumarkt oder ein Design-Modell aus
dem Kaminstudio handelt. Entscheidend für die Höhe der Emissionen sind u.a. die
verwendeten Materialien sowie die Geometrie des Feuerraumes und die richtige
Verbrennungsluftzuführung in den Feuerraum. Diese Parameter sind jedoch nicht
vom Anschaffungspreis, sondern von der Konstruktion des Gerätes abhängig.
Gemessen werden bei der Typenprüfung auch die Emissionen von
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen und Partikeln. Des
Weiteren wird der Wirkungsgrad der Feuerstätte bestimmt.
Die Geräteprüfung erfolgt in jedem Fall herstellerneutral in
einer der sieben unabhängigen und staatlich benannten deutschen oder einer
der europäischen Prüfstellen für Feuerstätten.
Damit Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das
Einhalten der geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, will der
HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank anbieten.
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Emissionen, Kaminofen, Kachelofen, offener Kamin, moderne Feuerstätten, BImSchV-Novelle, Rußfilter, Festbrennstoffgerät, Festbrennstoffgeräte, Feuerraum" width="4" height="4" border="0">
<!-- FreeFind Begin No Index -->ausgewählte weitere Meldungen:
siehe zudem:
einigen Medien und Werbeblättchen wird immer noch darüber "aufgeklärt", dass
aufgrund der
geplanten BImSchV-Novelle vor allem preiswerte Feuerstätten für feste
Brennstoffe mit einem Rußfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden müssten.
Wiederholt wurde dabei ein Preis von 150 Euro für Kaminöfen aus dem Baumarkt
genannt und deren Emissionsverhalten in Frage gestellt. Allerdings ist nicht der
Preis für eine Feuerstätte, sondern die Konstruktion des Gerätes in erster Linie
ausschlaggebend für das Emissionsverhalten.
Grundsätzlich wird jedes häusliche Festbrennstoffgerät, das neu
auf den Markt kommt, einer Typenprüfung unterzogen, die auf den aktuellen DIN-
und EN-Normen für Festbrennstoffgeräte basieren. Und zwar unabhängig davon, ob
es sich um ein preisgünstiges Gerät aus dem Baumarkt oder ein Design-Modell aus
dem Kaminstudio handelt. Entscheidend für die Höhe der Emissionen sind u.a. die
verwendeten Materialien sowie die Geometrie des Feuerraumes und die richtige
Verbrennungsluftzuführung in den Feuerraum. Diese Parameter sind jedoch nicht
vom Anschaffungspreis, sondern von der Konstruktion des Gerätes abhängig.
Gemessen werden bei der Typenprüfung auch die Emissionen von
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen und Partikeln. Des
Weiteren wird der Wirkungsgrad der Feuerstätte bestimmt.
Die Geräteprüfung erfolgt in jedem Fall herstellerneutral in
einer der sieben unabhängigen und staatlich benannten deutschen oder einer
der europäischen Prüfstellen für Feuerstätten.
Damit Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden das
Einhalten der geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner Feuerstätten und die sich
daraus ergebenden Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, will der
HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-Datenbank anbieten.
siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Emissionen, Kaminofen, Kachelofen, offener Kamin, moderne Feuerstätten, BImSchV-Novelle, Rußfilter, Festbrennstoffgerät, Festbrennstoffgeräte, Feuerraum" width="4" height="4" border="0">
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Wo Bio-Brennstoff drauf steht, muss weniger CO<span style="font-size: 10px">2</span>
'rauskommen
Geplante Rußfilterpflicht für Kamin- und Kachelöfen (27.11.2007)-
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Broschüre: Ausgereifte Feuerstätten sorgen für sinkende Emissionen
(7.9.2007)
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Heizung mit Biobrennstoffen für Passivhäuser
(6.9.2007) -
Omas Holzherd modern interpretiert
(21.8.2007)
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Nicht ohne Verbrennungsluftklappe in EnEV-Zeiten! (21.8.2007)
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Abluftkatalysator für Kleinbetriebe und Kaminöfen (4.5.2007)
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(3.5.2007)
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Partikelabscheider in der Abgasleitung mindert Feinstaub (19.3.2007)
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Abgas-Wärmetauscher heizt vor und mindert Staubemission (19.3.2007) -
Initiative Pro Pellets: "Pelletheizungen sind keine Feinstaub-Schleudern"
(2.2.2007) -
Holz - die nachwachsende Energiequelle (1.12.2006) -
"Holzheizungen dreckiger als alle Motoren" (4.5.2006)
Umweltbundesamt: "Feinstaub aus Kaminen und Holz-Öfen verringern"
(11.3.2006)
DIE ZEIT berichtet: Holzheizungen sind gesundheitsschädlich (14.12.2005)
Baubiologe warnt vor Staub- und Schadstoffbelastung bei Kachel- und Kaminöfen (28.11.2005)
siehe zudem:
-
Kaminofen • Holzpelletsheizung •
Abgasanlage bei
BAULINKS.de. - Literatur / Bücher zu den Themen
BImSchV,
<a target="buecher" href="http://www.baubuch.de/wpihilfe/buecherkiste.php4?keyword=Kachelofen,