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Pumpernickel
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Sehr geehrte Forumsmitglieder, wir planen ein Häuschen in einer Kleinstadt zu erwerben. Das Haus hat keinen Keller aber einen Anbau im Garten, der zur Zeit mit zwei winzigen Wohnungen belegt ist. Unser Plan ist, nach Kauf den Mieter im Erdgeschoss des Hinteranbaus zu kündigen, um einen Lagerraum für Fahrräder und "Gedöns" zu haben. Ich finde trotz mehrfacher Recherche keine konkrette Aussage, ob das zulässig wäre bzw. ob in diesem Fall der Eigenbedarf greifen könnte, da ich ja Wohnraum in " Nicht Wohnraum " umwandeln würde. Oder ist ein Lagerraum ein Wohnraum der der Familie zusteht??
Solltet ihr eine passende Antwort haben oder noch Fragen zur Konkretisierung würde ich mich sehr über Eure Antworten freuen
Solltet ihr eine passende Antwort haben oder noch Fragen zur Konkretisierung würde ich mich sehr über Eure Antworten freuen