Decken
Hallo Melanie,
lesen heißt das Zauberwort.
ALLES lesen, nicht nur das was Ihnen in das Weltbild passt.
Dann auch noch vollständig zitieren und nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Zur Frage der Genehmigungsproblematik:
Bei einer grundhaften Sanierung mit Umnutzung von Flächen, unterschiedlichen Nutzungseinheiten usw. die ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich machen sind natürlich Nachweise zur Tragfähigkeit, Schall,- Brand- und Wärmeschutz erforderlich.
Das Verhalten der genehmigenden Behörde kann da in Grenzbereichen zwischen Reparatur und Neuaufbau unterschiedlich sein, da sie nach ihrer Ansicht und ihrem Ermessensspielraum entscheiden und manchmal Nachweise fordern, manchmal nicht.
Ich habe da einige recht seltsame Erfahrungen machen müssen.
Was heißt das denn nun für diesen konkreten Fall:
Wenn es eine genehmigungspflichtige, umfangreiche Baumaßnahme ist muß ein Bauantrag mit allen erforderllichen Nachweisen gestellt werden.
Gibt es einen Bauantrag, Melanie?
Ich vermute nein, denn dann wäre entweder eine Baugenehmigung vorhanden oder wir haben einen Schwarzbau.
Mit Baugenehmigung und der Annahme es handelt sich um einen Neuauaufbau der Decke gelten die technischen Regeln der Holzbau- DIN. Die haben Sie so schön zusammengesucht und als Link eingestellt.
Bei einer nicht genehmigungspflichtigen Einzelmaßnahme kann man von einer Reparatur ausgehen und keinem Neuaufbau. Leider wurde der Deckenaufbau sagen wir vorsichtig "verschlimmbessert", vor allem durch die Entnahme der Schüttung und der unterseitigen Schalung. Das sind viel gravierendere Eingriffe in die Decke als die Frage ob ein oder zwei Schrauben pro Brett.
Aber wo kein Kläger ist ist auch kein Richter. Vorher waren Dielen drauf, jetzt auch.
Das WTA- Merkblatt das Fred ziterte kann hier herangezogen werden.
Also, Melanie:
Entweder Sie strippen die Decke bis auf die Balken und lassen Sie neu gemäß Holzbau- DIN aufbauen. Dann haben Sie endlich Ihre "statische Scheibe"
oder
Sie gehen vom Bestandsschutz nach WTA- Merkblatt aus. Das heißt man geht hilfsweise davon aus das eine Dielung in Verbindung mit der unterseitigen Sparschalung in gewissen Grenzen!!! wie eine einachsig aufgelagerte starre Scheibe a`la Plattenwerkstoff lastverteilend wirkt.
Und damit endlich Ruhe herrscht:
"Scheibenwirkung" bei Dielung kann nur erzielt werden wenn diese Scheibe Druckkräfte aufnehmen und weiterleiten kann. Sie dient als mittragende Druckzone im Gesamtsystem Decke, die entweder als Plattenbalken oder als spaceframe in Verbindung mit einer unterseitigen Schalung wirkt. Das Trägheitsmoment ist durch die mittragende Wirkung der Scheibe
höher als in der einfachen Addition beider Enzelträgheitsmomente. So eine Decke kann zweiachsig aufgelagert werden.
Bei Dielung ist es egal wieviel Schrauben ich reindrehe, deshalb wird die Dielenlage keine druckfeste Platte und es entsteht kein neues Trägheitsmoment. Das liegt an den vielen Fugen die immer Spiel haben. Die führen zu solch großen Verformungen das die Deckenbalken die Lasten aufnehmen müssen. Deshalb sind sie dafür ausgelegt, also OHNE mittragende Scheibenwirkung der Dielung! Erst bei einer Verformung die weit über dem zulässigen Maß (l/300) liegt beginnen die Dielen als Scheibe mit zu tragen. Das passiert erst wenn einzelne Deckenbalken versagen weil sie gebrochen oder die Köpfe weggefault sind. Um Horizontalkräfte beliebiger Richtung zu übertragen müsste die Dielung unverschieblich sein. Das geht nur wenn ich sie diagonal über die Balken schraube. So entstehen unverschiebliche Dreiecke und nicht verschiebliche Parallelogramme wie bei normaler Verlegerichtung.
Deshalb,
liebe Melanie ist diese Scheibenwirkung, neben der Übertragung von Horizontalkräften, bei NEUEN Decken so wichtig. Die Balken können so mit geringeren Querschnitten ausgelegt werden, das spart Material und Geld.
ALTE Deckenbalken sind ohne Scheibenwirkung entsprechend voluminöser ausgelegt und können auch ohne diese Wirkung tragen, mit Dielung die nur der Lastverteilung dient.