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Andrea Twardon
Guest
Hallöchen
wir haben ein Fachwerkhaus von 1666 und haben folgendes Problem. Wir wollten unsere Kellertür die nicht original ist verbreitern. Wir wollten eine Doppelflügelige Tür einbauen, in altem Stil.Schön aus Holz mit Beschlägen und so. Die Kellerwände sind schon damals vor dem Denkmalschutz gemauert worden. Oberhalb von der Tür ist ein dicker Originalbalken diesen wollen wir natürlich nicht veletzen.
Die Denkmalschutzbehörde hat uns nur eine einflügelige Tür erlaubt..........Wir hätten und brauchen aber eine zweiflügelige damit unsere Motorradgespanne in den Keller passen. Mich ärgert das weil ich diese Blechtüre gegen eine schöne Holzdoppeltür auswechseln wollte. Kann man Einspruch einlegen? sind die immer so kleinkariert? Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Denkmalschutz? Ati
wir haben ein Fachwerkhaus von 1666 und haben folgendes Problem. Wir wollten unsere Kellertür die nicht original ist verbreitern. Wir wollten eine Doppelflügelige Tür einbauen, in altem Stil.Schön aus Holz mit Beschlägen und so. Die Kellerwände sind schon damals vor dem Denkmalschutz gemauert worden. Oberhalb von der Tür ist ein dicker Originalbalken diesen wollen wir natürlich nicht veletzen.
Die Denkmalschutzbehörde hat uns nur eine einflügelige Tür erlaubt..........Wir hätten und brauchen aber eine zweiflügelige damit unsere Motorradgespanne in den Keller passen. Mich ärgert das weil ich diese Blechtüre gegen eine schöne Holzdoppeltür auswechseln wollte. Kann man Einspruch einlegen? sind die immer so kleinkariert? Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Denkmalschutz? Ati