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Cornelia Stoll
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Interessante Diskussion
und hier mal die Sicht einer Maklerin...
Also, der Makler haftet in der Regel nicht, denn er muss sich schon in gewisser Weise auf die Aussagen seiner Auftraggeber verlassen können. Wo sollte das auch hinführen, wenn er alles, was irgendwie mit der Immobilien zu tun haben könnte, überprüfen müsste. Bei einigen Eckpunkten und bei Dingen, wo ich mich erfahrungsgemäß nicht auf die Aussagen verlassen kann, prüfe ich das aber schon nach. So auch beim Denkmalschutz, wenn das Haus offensichtlich "denkmalverdächtig" ist.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Eigentümer haben es einfach nicht gewusst, dass ihr Haus unter Denkmalschutz steht, was durchaus vorkommt oder
2. Sie haben es bewusst verschwiegen bzw. falsch ausgesagt.
Dann könnte man ihnen arglistige Täuschung vorwerfen und das ganze Geschäft anzweifeln (kann natürlich nur ein Jurist beurteilen).
Ob ein Schaden entstanden ist, ist auch nicht so einfach zu beurteilen. Je nach Sicht auf die Dinge. Ich z.B. würde den Denkmalschutzstatus als Qualitäts- und Alleinstellungsmerkmal hervorheben und auch langfristig gesehen wird das Haus immer wertbeständiger sein als ein "08-15-Haus", wenn man es denn denkmalgerecht saniert.
Herzliche Grüße von der Küste
Cornelia Stoll
und hier mal die Sicht einer Maklerin...
Also, der Makler haftet in der Regel nicht, denn er muss sich schon in gewisser Weise auf die Aussagen seiner Auftraggeber verlassen können. Wo sollte das auch hinführen, wenn er alles, was irgendwie mit der Immobilien zu tun haben könnte, überprüfen müsste. Bei einigen Eckpunkten und bei Dingen, wo ich mich erfahrungsgemäß nicht auf die Aussagen verlassen kann, prüfe ich das aber schon nach. So auch beim Denkmalschutz, wenn das Haus offensichtlich "denkmalverdächtig" ist.
Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Eigentümer haben es einfach nicht gewusst, dass ihr Haus unter Denkmalschutz steht, was durchaus vorkommt oder
2. Sie haben es bewusst verschwiegen bzw. falsch ausgesagt.
Dann könnte man ihnen arglistige Täuschung vorwerfen und das ganze Geschäft anzweifeln (kann natürlich nur ein Jurist beurteilen).
Ob ein Schaden entstanden ist, ist auch nicht so einfach zu beurteilen. Je nach Sicht auf die Dinge. Ich z.B. würde den Denkmalschutzstatus als Qualitäts- und Alleinstellungsmerkmal hervorheben und auch langfristig gesehen wird das Haus immer wertbeständiger sein als ein "08-15-Haus", wenn man es denn denkmalgerecht saniert.
Herzliche Grüße von der Küste
Cornelia Stoll