Gauben
Hallo Werner,
Du hast da ein wirklich tolles Projekt!
Ich habe aber das Problem noch nicht verstanden:
Will die UDSB dir die Nutzung des Dachgeschosses verbieten?
Also , wenn die Nutzung erlaubt ist , sind auch Gauben zulässig.
Wie die Gauben auszusehen haben, kann man aus der Charta von Venedig herauslesen:
Ausschnitt:
Restaurierung
Art. 9. Der Restaurierung kommt immer der Charakter einer ausnahmsweisen Maßnahme zu. Ihr Ziel ist es, die ästhetischen und historischen Werte zu erhalten und
aufzudecken. Sie gründet sich auf die Respektierung des alten Originalbestands und auf authentische Urkunden. Sie findet dort ihre Grenze, wo die Hypothese beginnt: Dort,
wo es sich um hypothetische Rekonstruktionen handelt, wird jedes Ergänzungswerk,das aus ästhetischen oder technischen Gründen unumgänglich notwendig wurde, zu den architektonischen Kompositionen zu zählen sein und den Charakter unserer Zeit aufzuweisen haben.
Meine Interpretationen sind folgende:
Neues soll mann nicht im "Alten" verstecken.
Man soll erkennen: Was neu ist ,ist neu und was alt ist, ist alt.
Neu und Alt sollen sich nicht verbinden, sondern sie sollen gegenübergestellt werden.
Das ist eine sehr schwere Entwurfsaufgabe.
Es geht ja nicht darum ,eine erstarrte Idylle zu schaffen,die so anheimelnt wirkt, das man im Mai schon denkt, es wäre kurz vor Weihnachten ;-).
Es geht darum das man sieht: Wir leben im 21. Jahrhundert.
Wer ist denn dein Bezirkskonservator?
Noch was zu den Gauben:
Historische Gauben dienten immer der Belichtung und nicht des Raumgewinns.
Also , Gaubenbreite nicht mehr als ein Sparrenabstand.
Zwerchgiebel, (bei uns auch Hessengiebel genannt) dienten der traufseitigen Erschliessung des Dachbodens , um Stroh und Heu nach oben zu ziehen.
Das wäre für ein ehemaligen Rathaus , in städtischer Umgebung, eher unpassend.
Alles Gute noch und viele Grüße