Bundeskabinett beschließt Änderung des Baugesetzbuchs

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"Mit
der Novelle des Baugesetzbuches erleichtern wir die Innenentwicklung der Städte
und Gemeinden. Bebauungsplanverfahren werden erheblich vereinfacht und verkürzt.
Das fördert Investitionen, unterstützt den Bürokratieabbau und führt zu weniger
Flächenverbrauch." Das sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee in Berlin,
nachdem das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 9.8. den Entwurf einer
Baugesetzbuchänderung beschlossen hat.



Das Gesetz soll zu einer erheblichen Beschleunigung bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen der Innenentwicklung führen, zum Beispiel durch
Erhaltung und Umbau vorhandener Ortsteile. Demnach fallen in Zukunft die zeit-
und kostenaufwendigen förmlichen Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen von einer
Größenordnung bis zu 20.000 m² zulässiger Grünfläche weg - das entspricht
übrigens etwa vier Fußballfeldern. Das gleiche gilt in abgewandelter Form bis
70.000 m² zulässiger Grundfläche. Darüber hinaus wird die Mehrstufigkeit von
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungen auf ein einstufiges Verfahren
zurückgeführt. Wichtige Planungsvorhaben mit positiven Effekten auf
Arbeitsplätze, Wohnungsmarkt und Infrastrukturausstattung werden so wesentlich
vereinfacht und beschleunigt.



Mit solchen Bebauungsplänen innerhalb der Siedlungsbereiche
können zum Beispiel die Nachverdichtung von städtischen Gebieten und die
Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten
Wohnens festgesetzt werden. In Betracht kommen auch Bebauungspläne für die
Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.



Die mit dem Gesetzentwurf vorgenommene Betonung der
"Innenentwicklung vor Außenentwicklung" soll dem Investor, der sich für eine
Fläche im bestehenden Siedlungsbereich entscheidet, rascher zu Baurecht
verhelfen. Dieser "rechtliche Bonus" dient zugleich der Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme. Das heißt, die gezielte erstmalige Inanspruchnahme von
Flächen für Siedlungszwecke wird verringert und ein Flächenrecycling gefördert.



Die mit dem beschleunigten Verfahren geschaffenen
Erleichterungen können je nach Fall bis zu einer Halbierung der Dauer der
Verfahren führen. Damit kann in den Städten und Gemeinden Baurecht für
notwendige Investitionen erheblich schneller geschaffen werden.



"Unser deutsches Planungsrecht gehört zu den modernsten in
Europa, auch weil es kooperativ in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden
entwickelt wird. Der Regierungsentwurf, der sich auf gezielte Änderungen des
Baugesetzbuches beschränkt, wird daher im Rahmen eines Praxistests mit sechs
Kommunen auf seine Praxistauglichkeit geprüft", sagte Tiefensee.



Der Deutsche Städtetag begrüßt den im Bundeskabinett
beratenen Gesetzentwurf




"Mit dem Gesetzentwurf werden zentrale Anliegen der
Stadtentwicklung aufgegriffen. Die Entwicklung der städtischen Zentren soll
gezielt gefördert werden. Zugleich sollen investitionsfreundliche
Rahmenbedingungen geschaffen werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des
Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.



Details des Gesetzentwurfs seien noch zu prüfen und zu beraten.
Mit den Interessen der Städte stimmten aber die Ziele überein, urbane Zentren zu
sichern, die verbrauchernahe Versorgung zu stärken und eine nachhaltige
Stadtentwicklung zu ermöglichen. Articus weiter: "Die Entwicklung der
Innenstädte und Stadtteilzentren mit ihrer lokalen Eigenständigkeit und
Unverwechselbarkeit ist besonders bedeutsam: Denn hier geht es um Orte sozialer
und kultureller Begegnung und damit um Orte der Identifikation der Bürgerinnen
und Bürger mit ihrer Heimat."



Nach Ansicht des Deutschen Städtetages liegt die Zukunft der
Städte auch weiterhin in ihrer Vielfalt aus Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur
und Handel. Dabei gilt es eine innenstadtverträgliche Ansiedlungspolitik zu
gestalten. Für eine positive Stadtentwicklung ist ein attraktiver, vielfältiger
und zur "grünen Wiese" konkurrenzfähiger innerstädtischer Handel von großer
Bedeutung. Gerade im Interesse des Einzelhandels wird es darauf ankommen, die
Bedingungen in den Innenstädten zu verbessern.



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