BG BAU: Private Bauherren müssen Helfer melden und Schwarzarbeit meiden

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Die Beiträge zur Helferversicherung machen derzeit je nach
Region zwischen 1,46 Euro und 1,83 Euro pro Helferstunde aus. Dafür bietet die
BG BAU persönliche Beratungen, wie die gesetzlich notwendigen
Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden und welche Schutzkleidung, wie
Helme und Sicherheitsschuhe, erforderlich sind.



Mit der Meldung an die Berufsgenossenschaft ...



... vermeiden private Bauherren nicht nur Bußgelder, in
Extremfällen bis 2.500 Euro oder gar Regressverfahren wegen grober
Fahrlässigkeit. Durch das Beratungsangebot der BG BAU sollen schließlich auch
Arbeitsunfälle und damit persönliches Leid sowie mögliche Forderungen der Helfer
nach Schadensersatz vermieden werden. Im Leistungspaket der BG BAU enthalten ist
die Entschädigung nach Arbeits- oder Wegeunfällen. Dazu gehören die Übernahme
der Kosten für Rehabilitation und - falls erforderlich - zur anschließenden
Hilfe zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben. Sollte die Erwerbsfähigkeit in
Renten berechtigtem Grade vermindert bleiben, gewährt die BG BAU auch
Verletztenrenten.



Dass niemand gegen Unfälle gefeit ist, verrät die Statistik:
Jedes Jahr geschehen in Deutschland mehrere hundert Unfälle bei nicht
gewerbsmäßigen Bauarbeiten, manche mit tödlichem Ende. Viele Unfälle
hinterlassen schwerste Folgen, wie Querschnittslähmungen oder
Schädel-Hirn-Verletzungen, und die Betroffenen müssen über Jahre oder sogar
lebenslang versorgt werden.



Die anfallenden Kosten würden die Finanzkraft privater Bauherren
zumeist hoffnungslos überfordern: Schon in den ersten zwei Jahren können in
solchen Fällen Kosten von 300.000 Euro und mehr anfallen, für Leistungen wie
Verletztengeld, behindertengerechten Wohnungsumbau und Kosten für die stationäre
Behandlung. Zudem können schnell monatliche Verletztenrenten und Pflegegelder
zusammen zwischen 2.000 und 3.000 Euro anfallen.



Alle Helfer, wie zum Beispiel Kollegen, Freunde, Bekannte,
Verwandte und Nachbarn sind bei der BG BAU versichert, auch wenn sie nur
vorübergehend tätig werden. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei kurzfristigen
Gefälligkeitsleistungen zwischen Verwandten. Eine weitere Ausnahme: Wenn
sämtliche Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden - die tarifliche
Wochenarbeitszeit im Bauhauptgewerbe - geholfen haben. In solchen Fällen sind
die Helfer bei den Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert.



Wann spricht man von Schwarzarbeit?



Private Bauherren sollten klar unterscheiden, wo
Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen Hilfsleistungen
nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Nach dem
Gesetz
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
ist es illegal, wenn Dienst- oder
Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet werden und wenn
Helfer die Arbeitsagentur, das Sozialamt oder die Krankenkasse nicht über die
Nebeneinkünfte informieren. In solchen Fällen drohen Bauherren und schwarz
arbeitenden Helfern empfindliche Bußgelder, in Extremfällen bis zu 100.000 Euro.



Kontrollen durch die BG BAU und die Hauptzollämter haben stark
zugenommen: Wird Schwarzarbeit nachgewiesen, müssen die Steuer- und
Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden. Außerdem muss der "heimliche
Arbeitgeber" damit rechnen, für sämtliche Aufwendungen wie etwa die
Heilbehandlung in Regress genommen zu werden. Schwarzarbeit lohnt sich schon
deshalb nicht, weil nur Handwerkerrechnungen, die ordnungsgemäß bezahlt wurden,
als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend gemacht werden können.
Auch die Berufsgenossenschaft erkennt nur korrekte Handwerkerrechnungen an.



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