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Henriette
Guest
Wir möchten eventuell ein Haus kaufen welches 1940-1960 erbaut wurde. Das Gebäude liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Auf dieses Gebäude besteht laut Aussage des Maklers ein Bestandschutz. Darf ich in einem Gebäude mit Bestandschutz die Innenmauern bzw. den Grundriss verändern? Und gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank Henriette
Vielen Dank Henriette