Bestandsschutz wie erhalten?

Diskutiere Bestandsschutz wie erhalten? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Ich frage mich wie man für Ein- oder Umbauten Bestandsschutz erhält. An unserem Denkmal wurden massive Eingriffe vorgenommen, die alle nicht mit...
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chris.b

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Ich frage mich wie man für Ein- oder Umbauten Bestandsschutz erhält.
An unserem Denkmal wurden massive Eingriffe vorgenommen, die alle nicht mit dem Denkmalschutz einhergehen.
Jedoch waren die scheinbar bereits vor unserem Kauf im Bestandsschutz. Demnach scheint das ja einfach zu sein, dass etwas Bestandsschutz erhält... oder muss man einfach behaupten, dass etwas eben bereits vor Kauf so war? Letztlich nachweisen kann es ja in der Regel keiner.
Bin nur verwundert, weil wir nichts ändern dürfen ohne dass der Schutz verfällt, während das vorher offensichtlich völlig egal war.
 
Ganz allgemein und häufig missverstanden:
Bestandschutz genießen Baumaßnahmen die bei ihrer Ausführung geltendem Recht entsprachen.
 
Ganz allgemein und häufig missverstanden:
Bestandschutz genießen Baumaßnahmen die bei ihrer Ausführung geltendem Recht entsprachen.
Naja.... Gefache aus Bimssteinen, Untermauerung von Fachwerkbalken mit Porotonsteinen, ausgießen von Zimmern mit Beton, Einbau von Kunststofffenstern, Isolieren mit Mineralwolle und Styropor, entfernen tragender Balken um Türrahmen einzuziehen, Betonziegel auf dem Dach, Und das hochgerechnet in den letzten 20 Jahren.
Gibts den Denkmalschutz erst seit 2000?
 
Entscheidend ist ja zunächst der Zeitpunkt der Unterschutzstellung. Wenn das Gebäude 1988 unter Schutz gestellt wurde, dann im Zustand (Bestand) von 1988 und nicht im Zustand zur Erbauung.
Bleiben wir beim Beispiel Fenster. Wenn dann 2000 der Besitzer ohne Antrag und Nachfrage neue Kunststofffenster eingebaut hat und keiner hats gemerkt, hat er da zwar Sch... gebaut aber es kann Dich keiner zwingen die zu erneuern. Wenn du die aber erneuern willst, sollten die natürlich jetzt mit Antrag auch zum Gebäude passend erneuert werden. Sinngemäß gilt dies für alle anderen Maßnahmen.
Bei Falschbehauptungen zum Bestand ist halt immer die Gefahr das Dir dies nachgewiesen werden könnte. Meine Eltern haben mir mal gesagt "Lügen haben kurze Beine" und man weiss nie ob die UDB, das Stadtarchiv oder ungeliebte Nachbarn nicht doch den Nachweis führen können, wie was war. Bei Fenstern schaut man einfach auf das Herstellungsdatum.
Wie immer gilt für mich - eine Zusammenarbeit ist von Anfang an sinnvoller als der Versuch des Betrugs.
 
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Bleiben wir beim Beispiel Fenster. Wenn dann 2000 der Besitzer ohne Antrag udn Nachfrage neue Kunststofffenster eingebaut hat udn keiner hats gemerkt, hat er da zwar Sch... gebaut aber es kann Dich keiner zwingen die zu erneuern.
Da wär ich mir nicht sicher. Gerade wenn man der Behörde blöd kommen will...
 
Ich hatte vor allen anderen Arbeiten gleich einen Termin mit dem Denkmalamt, also der UDB und noch vor der denkmalrechlichen Genehmigung auch einen mit der mittleren Behörde. Dabei wurde festgestellt was der Zustand war. Meine Beschreibung enthielt dann auch den Ist-Zustand als auch die Maßnahmen die ich durchführen wollte.

Ich hatte auch Änderungen die klar nach dem Denkmalschutz durchgeführt wurden. Da sie nicht gravierend waren, wurden sie nicht weiter thematisiert. Vor allem war es ein Dachfenster, das wir dann in der Größe belassen konnten. Dafür haben wir auch keine weiteren Dachfenster beantragt.

Also offen kommunizieren, dann kann man auch eher mit Entgegenkommen rechnen. Bei mir war es der Wunsch das Dach wieder mit Biberschwanz statt der bestehenden Pfannen zu decken. Ich habe dann auch Türen und Fenster belassen und dann Windfang und Innenfenster nachgerüstet. Ich konnte auch eine Aufdachdämmung mit 35 mm zusätzlich machen. Trotz Denkmal haben wir gute Lösungen gefunden. Ich bin mir sicher, auch Dank der konstruktiven Diskussionen mit dem Denkmalamt.

PS.
Die ganze rechtliche Situation ist so allgemein definiert, dass es weder dem Denkmalamt gelingt Hauseigentümer zu bestimmten Arbeiten zu zwingen, als auch den Eigentümern bestimmte Änderungen rechtlich zu erzwingen. Derartige Versuche führen in der Regel zu Baueinstellungen auf der einen und dem Verfall von wertvollen Baudenkmälern auf der anderen Seite.

Allgemein sollte ein Denkmal nicht gekauft werden, wenn sich die eigenen Wünsche nur durch massive Eingriffe in die Bausubstanz realisieren lassen.
 
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