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Norbert Schütz
Guest
Liebe Gemeinde,
wir planen, ein Haus, Baujahr ca. 1850, im Aussenbereich zu erwerben. Es soll, ohne grundsätzliche Änderung der Bausubstanz - saniert werden. Es liegt ein Schreiben der Gemeinde von 3.2008 vor, wonach mangels vorhandener Unterlagen von Bestandsschutz (Wohnnuztung) auszugehen sei.
Nun steht das Haus mind. seit genanntem Zeitpunkt leer, ist aber in grundsätzlich gutem Zustand (Dach, Wände). Kann trotz längerem Leerstand weiter von einer Nutzbarkeit ausgegangen werden? Gibt es irgendwo Gesetzt oder Verodnungen, die auf die Dauer des Leerstandes eingehen? Ich meine persönlich, dass von einer "endgültigen Aufgabe der Nutzung" nicht auszugehen ist. Das Haus wurde (aus m.W. laufender Wohnnutzung heraus) per Zwangsversteigeung vom jetzt verkaufenden Makler erworben. Aber bevor wir Ackerland kaufen wüssten wir das schon gern definitiv ;-)
wir planen, ein Haus, Baujahr ca. 1850, im Aussenbereich zu erwerben. Es soll, ohne grundsätzliche Änderung der Bausubstanz - saniert werden. Es liegt ein Schreiben der Gemeinde von 3.2008 vor, wonach mangels vorhandener Unterlagen von Bestandsschutz (Wohnnuztung) auszugehen sei.
Nun steht das Haus mind. seit genanntem Zeitpunkt leer, ist aber in grundsätzlich gutem Zustand (Dach, Wände). Kann trotz längerem Leerstand weiter von einer Nutzbarkeit ausgegangen werden? Gibt es irgendwo Gesetzt oder Verodnungen, die auf die Dauer des Leerstandes eingehen? Ich meine persönlich, dass von einer "endgültigen Aufgabe der Nutzung" nicht auszugehen ist. Das Haus wurde (aus m.W. laufender Wohnnutzung heraus) per Zwangsversteigeung vom jetzt verkaufenden Makler erworben. Aber bevor wir Ackerland kaufen wüssten wir das schon gern definitiv ;-)