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Michael60
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Moin,
ich habe hier eine ganz praktische Frage:
Im Exposée und im Kaufvertrag steht für unser Haus "ca. 1918". Als ich die Behörde (Denkmalschutzamt hat geantwortet) um eine Bescheinigung des Baujahres bat (für die Steuern = AFA) schreiben die mir "ca. 1880".
Jetzt habe ich eine Doppelfrage:
a. Wie gross ist das Zeitfenster für "ca."; ca 1918 ist 1915 bis 1921? ca 1880 ist ........ gibt es da Regeln?
b. Es kann doch nicht sein, dass ca 1918 und ca 1880 das Selbe sein sollen? Sind ja immerhin 38 Jahre....
Wer könnte mich da aufklären, auch wenn es mehr ein juristisches Ding ist, und (noch) kein bautechnisches.
Ich hoffe auf Eure Hilfe.
ich habe hier eine ganz praktische Frage:
Im Exposée und im Kaufvertrag steht für unser Haus "ca. 1918". Als ich die Behörde (Denkmalschutzamt hat geantwortet) um eine Bescheinigung des Baujahres bat (für die Steuern = AFA) schreiben die mir "ca. 1880".
Jetzt habe ich eine Doppelfrage:
a. Wie gross ist das Zeitfenster für "ca."; ca 1918 ist 1915 bis 1921? ca 1880 ist ........ gibt es da Regeln?
b. Es kann doch nicht sein, dass ca 1918 und ca 1880 das Selbe sein sollen? Sind ja immerhin 38 Jahre....
Wer könnte mich da aufklären, auch wenn es mehr ein juristisches Ding ist, und (noch) kein bautechnisches.
Ich hoffe auf Eure Hilfe.