Baugewährleistungs-/ Baufertigstellungs-Versicherung damit das Haus auch fertig gebaut wird

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Bereits seit 1999 bietet die VHV Versicherungsschutz für
Bauträger, Generalübernehmer und bauausführende Unternehmen vor den finanziellen
Folgen von Mängelansprüchen der Auftraggeber (Bauherren) an. Die
Baugewährleistungs-Versicherung übernimmt die Kosten der
Gewährleistungsaufwendungen, wenn vom Bauherren nach der Bauabnahme berechtigt
Mängel im Rahmen der Gewährleistungszeit (bis zu 5 Jahren) geltend gemacht
werden.



Beispiele für Mängel, die oft erst nach der Bauabnahme
auftreten, sind Rissbildungen an den Wänden oder Ablösungen. Durch die
Baugewährleistungs-Versicherung sind dann die Kosten für die Herstellung des
mangelfreien Zustandes abgedeckt, also nicht nur die eigentliche
Mangelbeseitigung, sondern auch die Kosten, die entstehen, um Zugang zur
Schadenursache zu erhalten - z.B. das Aufreißen einer Wand, um an eine defekte
Leitung zu gelangen.



Die Versicherung kann bis zu einer Deckungssumme (maximale
Summe, die von der VHV im Schadenfall übernommen wird) in Höhe der Bausumme
abgeschlossen werden, damit im schlimmsten Fall sogar das Haus wieder neu
aufgebaut werden kann. Die Kosten für einen Sachverständigen, falls eine solche
Expertise notwendig wird, übernimmt die VHV auch zusätzlich zur Deckungssumme.



Auch für Bauherren bedeutet dies eine zusätzliche Sicherheit.
Der Bauherr kann die Mängelansprüche direkt gegenüber dem Versicherer im Rahmen
des Versicherungsvertrages geltend machen, wenn das bauausführende Unternehmen
inzwischen insolvent sein sollte. Die Mängelhaftung beträgt bis zu fünf Jahre.
Der Bauherr hat dann unmittelbar Anspruch gegenüber der VHV auf die Leistungen.



Dieser Direktanspruch des Bauherren gegenüber der VHV ist in
einem Zertifikat dokumentiert, das dem Bauherren ausgehändigt wird. Damit es zu
keinen Verzögerungen durch die Insolvenz kommt, erhält der Bauherr eine
Kostenübernahme-Erklärung durch die VHV. Dies gilt entsprechend auch für das
Paket mit der Baufertigstellungs-Versicherung.



Baufertigstellungsversicherung schützt bereits während der
Bauphase




Mit der Baufertigstellungs-Versicherung bietet nunmehr die VHV
den bauausführenden Unternehmen, Bauträgern und Generalübernehmern zusätzlich
die Möglichkeit, bereits während der Bauphase den Versicherungsschutz auf die
Risiken des Bauherren im Zusammenhang mit einer Insolvenz auszudehnen. Sie
sichert dem Bauherren die Fertigstellung seines Bauvorhabens durch Übernahme
möglicher Mehrkosten, bis zu einer Höhe von 20% der Bausumme, wenn aufgrund von
Insolvenz der Auftrag durch den Bauträger, Generalübernehmer oder Bauunternehmer
nicht zu Ende geführt wird. (Beispiel: Bausumme= 150.000 EUR, Mehrkosten werden
bis zu einer Höhe von 30.000 EUR übernommen.)



Die Baufertigstellungs-Versicherung stellt den Bauherren so, als
wenn das von ihm beauftragte Bauunternehmen noch am Markt tätig wäre. Sie gilt
von der Aufnahme der Bautätigkeit bis zur Abnahme der Bauleistung, spätestens
jedoch 6 Monate nach dem Einzug in das fertige Haus.



Die VHV will mit diesen Versicherungen auch eine
Qualitätssicherung der Baumaßnahme bieten. Unter anderen führt die
Sachverständigenorganisation TÜV Süd in diesem Rahmen regelmäßig eine
gutachterliche Baubegleitung durch, um Risiken für den Bauträger und den
Bauherren bei den Bauvorhaben zu minimieren. Die Baugewährleistungs- und
Baufertigstellungs- Versicherung schaffen so die Grundlage für ein Höchstmaß an
Qualität und Sicherheit am Bau.



Die Baufertigstellungs-Versicherung ist nur im Paket mit der
Baugewährleistungs-Versicherung erhältlich




Versicherungsnehmer ist immer das Unternehmen, das vertraglich
gegenüber dem Bauherren zur Errichtung des Bauwerkes verpflichtet ist.
Voraussetzung für den Abschluss ist eine Prüfung der Baumaßnahme und des
Bauvertrages sowie der Bonität des Unternehmens durch die VHV. Zielgruppe sind
Bauträger und Generalübernehmer sowie andere bauausführende Unternehmen, die im
Ein- und Mehrfamilienhausbau tätig sind und bereits mehrjährig erfolgreich am
Markt sind.



Dreifache qualitative Sicherheit



Für den privaten Bauherren bietet die Versicherung nicht nur
Sicherheit im Insolvenzfall seines Bauträgers, sondern auch qualitative
Sicherheit in dreifacher Hinsicht:



  • Das Bauvorhaben ist bereits vor Beginn der Bauarbeiten durch externe
    Sachverständige geprüft.
  • Die Baufirma ist auf Bonität geprüft.
  • Die gutachterliche Baubegleitung sichert die Bauqualität.
Diese Sicherheit wird dem Bauherren durch das VHV-Zertifikat
dokumentiert.



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