Architekten beauftragen - Auftragsumfang

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Guten Tag,
ich habe ein altes Haus gekauft und komplett entkernt. Jetzt sollte ein neuer Dachstuhl kommen, gedämmt und eingedeckt werden. Nach grober Schätzung von Zimmermann und Dachdecker ca 35000 € . Ein 20 qm großer, angrenzender Anbau soll um 50 cm aufgemauert und mit einem Flachdach versehen werden. Das wird sicherlich etwas billiger
Der Architekt verlangt nach Gebührenordnung für die Bauplanung, Ausschreibung und Überwachung 14000€. Begründung: Als Grundlage für die Gebührenberechnung werden vom ihm nicht die Kosten für das Dach (wofür ich 70000€ mit Sicherheitsspielraum vorgesehen hatte), sondern der von ihm geschätzte gesamte Sanierungsaufwand des Hauses in Höhe von 250000€ zugrunde gelegt (berechnet als Handwerkerleistung durch Fachfirmen, keine Eigenleistung): Begründung: Es ist entkernt, unbewohnbar und somit anders zu betrachten, braucht ein komplettes energetisches Konzept etc......
Im Kostenvoranschlag habe ich festgestellt dass er die zuerst besprochene Variante Flachdach berechnet hat, wenn das Satteldach kommt, wird das Architektenhonorar nochmal deutlich teurer, da er dann auf die Bausumme die Kosten für einen kompletten Dachbodenausbau aufschlagen wird.
Kann mir bitte jemand sagen, ob seine Vorgehensweise üblich und die Berechnungsweise ok ist oder sollte ich nachverhandeln bzw. mich anderweitig umsehen?


Vielen Dank für die Antworten
 
Stichwort ist Leistungsumfang

wenn der Herr den kompletten Bau überwachen soll, dann hat der bedingt Recht.
ABER zunächst geht es ja nur um das neue Dach und dann kann man über alle anderen Hilfen und Planungen reden.
Brauchst du wirklich einen Architekten? Traust du den Handwerkern nicht?
Seit fast zwanzig Jahren renoviere ich Häuser und habe die Erfahrung gemacht, dass gute Handwerker wichtiger und zuverlässiger als irgendwelche Aufpasser sind.


Klaus
 
Planung

Holen Sie sich gute Firmen ran und einen erfahrenen Bausachverstänigen der Zwischendurch eine Abnahme aller Gewerke macht dann liegen Sie richtig und sparen viel Geld.
 
Danke für die Hinweise

Da der DAchstuhl ausgetauscht werden soll, schreibt die Bauordnung zwingend einen Architekten oder Bauingenieur vor. Auch wenn ich einem Zimmermann ohne weiteres zutraue, dass er einen Dachstuhl planen kann, besteht die Option nicht. Selbst für eine Instandsetzung wäre er aufgrund des Umfangs erforderlich .Es wird sehr streng kontrolliert und es gibt eine meldefreudige Nachbarschaft.
 
Moin,

ganz so ist es nicht, der betreffende Fachmann muss Vorlageberechtigt sein, dass darf auch ein Zimmermeister.
 
Da kommt noch einiges mehr auf dich zu

Da kommt noch einiges mehr:
Bauantrag, Statik und Wärmeschutznachweis z.B.
Davon abgesehen:
14.000 bei einer Bausumme von 250.000 klingt für mich lächerlich gering.
Du solltest erstmal genau mit ihm besprechen, was du überhaupt von ihm willst, in welchem Umfang er sich kümmern soll. (Zitat "zuerst besprochene Variante"?)
Willst du Ausschreibung und Vergabe durch Architekt? Wenn ja, welche Gewerke? Bauleitung selber machen?
Dann kann er sein Angebot entsprechend anpassen.
Ein Bauherr mit viel Eigenleistung macht dem Architekten übrigens viel mehr Arbeit als wenn Firmen beauftragt werden. Alleine schon durch die manchmal endlose Bauzeit.
Alles in allem kein Projekt, wo ein Architekt sich bei der aktuellen Konjunktur drum reißt. Daher wird es wohl auf einen Bauberater hinauslaufen.
Mann, so viel hab ich lange nicht mehr geschrieben hier...
 
Architekt muss nicht sein.

denn sechs Dachstühle hat mein Zimmermann erneuert und drei habe ich allein gebaut.
Unabhängig davon, wenn ein Dachstuhl erneut werden muss genügt es, wenn der Architekt dafür die Unterlagen erstellt und einreicht. Das gesamte Vorhaben darf der nicht berechnen.
Also mir kommt das sehr komisch vor, was da so abgeht.
Kommt der "Arschieteckt" aus der Nähe von Bärlin? Da kenne ich einige, die in einem "Verbund" die Bauherrn ausnehmen.
Also keine Panik und einfach mit gesundem Menschenverstand entscheiden.

Klaus









ß
 
Landesbauordnung

in den meisten Bundesländern ist die Bauvorlageberechtigung für Meister bestimmter Berufe in der Landesbauordnung aufgeführt. Dann darf der Zimmermeister den Bauantrag bis zu einer bestimmten Größe einreichen, entsprechend dann auch die Bescheinigungen für den Baubeginn und Fertigstellung.

Wie oben schon erwähnt werden auch noch Statik, Wärmeschutznachweis, etc. benötigt.

Gruß aus Wiesbaden,
Christoph Kornmayer
 
Thema: Architekten beauftragen - Auftragsumfang
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