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KBrie
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Guten Tag,
ich habe ein altes Haus gekauft und komplett entkernt. Jetzt sollte ein neuer Dachstuhl kommen, gedämmt und eingedeckt werden. Nach grober Schätzung von Zimmermann und Dachdecker ca 35000 € . Ein 20 qm großer, angrenzender Anbau soll um 50 cm aufgemauert und mit einem Flachdach versehen werden. Das wird sicherlich etwas billiger
Der Architekt verlangt nach Gebührenordnung für die Bauplanung, Ausschreibung und Überwachung 14000€. Begründung: Als Grundlage für die Gebührenberechnung werden vom ihm nicht die Kosten für das Dach (wofür ich 70000€ mit Sicherheitsspielraum vorgesehen hatte), sondern der von ihm geschätzte gesamte Sanierungsaufwand des Hauses in Höhe von 250000€ zugrunde gelegt (berechnet als Handwerkerleistung durch Fachfirmen, keine Eigenleistung): Begründung: Es ist entkernt, unbewohnbar und somit anders zu betrachten, braucht ein komplettes energetisches Konzept etc......
Im Kostenvoranschlag habe ich festgestellt dass er die zuerst besprochene Variante Flachdach berechnet hat, wenn das Satteldach kommt, wird das Architektenhonorar nochmal deutlich teurer, da er dann auf die Bausumme die Kosten für einen kompletten Dachbodenausbau aufschlagen wird.
Kann mir bitte jemand sagen, ob seine Vorgehensweise üblich und die Berechnungsweise ok ist oder sollte ich nachverhandeln bzw. mich anderweitig umsehen?
Vielen Dank für die Antworten
ich habe ein altes Haus gekauft und komplett entkernt. Jetzt sollte ein neuer Dachstuhl kommen, gedämmt und eingedeckt werden. Nach grober Schätzung von Zimmermann und Dachdecker ca 35000 € . Ein 20 qm großer, angrenzender Anbau soll um 50 cm aufgemauert und mit einem Flachdach versehen werden. Das wird sicherlich etwas billiger
Der Architekt verlangt nach Gebührenordnung für die Bauplanung, Ausschreibung und Überwachung 14000€. Begründung: Als Grundlage für die Gebührenberechnung werden vom ihm nicht die Kosten für das Dach (wofür ich 70000€ mit Sicherheitsspielraum vorgesehen hatte), sondern der von ihm geschätzte gesamte Sanierungsaufwand des Hauses in Höhe von 250000€ zugrunde gelegt (berechnet als Handwerkerleistung durch Fachfirmen, keine Eigenleistung): Begründung: Es ist entkernt, unbewohnbar und somit anders zu betrachten, braucht ein komplettes energetisches Konzept etc......
Im Kostenvoranschlag habe ich festgestellt dass er die zuerst besprochene Variante Flachdach berechnet hat, wenn das Satteldach kommt, wird das Architektenhonorar nochmal deutlich teurer, da er dann auf die Bausumme die Kosten für einen kompletten Dachbodenausbau aufschlagen wird.
Kann mir bitte jemand sagen, ob seine Vorgehensweise üblich und die Berechnungsweise ok ist oder sollte ich nachverhandeln bzw. mich anderweitig umsehen?
Vielen Dank für die Antworten