Was muss ich beim Hauskauf eines Fachwerkhauses beachten

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Ammerländer

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Hallo
Wir beabsichtigen ein reetgedecktes Fachwerkhaus zu kaufen.
Alter laut Makler unbekannt. Es wurde 1997 saniert.
Die Außenwände bestehen nach den Unterlagen aus 12 cm Fachwerkwand, 7 cm Luftschicht
und 17,5 cm Porotonziegel. Ist das OK??????
Reetdach muss ausgetauscht werden, Fenster auch.
Das Haus steht laut Denkmalschutzbehörde nicht unter Schutz,
was mich wundert.
Es ist echt scheiss alt und sau schön, so Liebe auf den ersten Blick, aber ich habe Angst.
Was passiert wenn dann doch der Denkmalschutz kommt, was passiert dann? Rückbau von Fenstern usw.
Wie würdet Ihr vorgehen?
 
Denkmalamt

kann auch nicht alles. Solange es nicht unter Denkmalschutz steht ist Bestandsschutz. Also alle Bausünden die bestehen brauchen nicht zurückgebaut werden. Dagegen erscheinen die steuerlichen Vorteile bei Denkmal sehr verlockend.

Dann ist da natürlich die Enev die bei größeren Renovierungen eingehalten werden muss. Das Denkmalamt kann da in vielen Fällen eine Befreiung aussprechen. Wenn es kein Denkmal ist muss die Enev eingehalten werden. Am besten mal bei u-wert.net die notwendigen Isolierwerte ausrechnen. Bei dem Aufbau muss sicher nachgebessert werden.

Das Denkmalamt kann manchmal eine Last sein, aber ich sehe die Zusammenarbeit auch als Chance an.

Viel Glück

Herbert
 
Bestandschutz bei Fenstern?

Danke für die schnelle Antwort!
Bestandschutz besteht doch nur bei eingetragenen baulichen Veränderungen. Einen Fenstertausch muss man doch nicht genehmigen lassen wenn es noch kein Denkmal ist!! Oder????
Wenn ich das richtig verstehe kann dann dafür doch auch kein Bestandschutz sein, es sind nun mal eben 20 Fenster, das kostet mal eben.
 
Eingetragene bauliche Veränderungen

finde ich gut. Das ist mir neu dass es so etwas gibt. Es gibt Bauordnungen die eingehalten werden müssen, aber was in dem Rahmen ist darf auch (um)gebaut werden. Baugenehmigungen werden für die meisten Renovierungen nicht benötigt und damit werden viele Änderungen auch nirgends eingetragen. Für Denkmalschutz gelten dann andere Regelungen, die aber erst nach dem Denkmalschutz greifen.

Das Denkmalamt hat bei mir im Zusammenhang mit dem Material der Ziegel Wünsche ausgesprochen, aber sie können nicht verlangen, dass ich das Dach auf eine bestimmte Ziegelart zurückbaue. Ebenso meine vorher schon bestehenden Dachfenster, die so im Denkmal nicht genehmigungsfähig sind, aber schon vorher eingebaut waren.
 
Thema: Was muss ich beim Hauskauf eines Fachwerkhauses beachten

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