kauf eines fachwerkhauses

Diskutiere kauf eines fachwerkhauses im Forum Sanierung allgemein im Bereich - wir haben in 2000 ein schönes schnuckeliches fachwerkhaus erworben dies war wunderbar ??? so schien es zunächst, in einem gutem zustand , uns...
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Hoffmann

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wir haben in 2000 ein schönes schnuckeliches fachwerkhaus erworben dies war wunderbar ??? so schien es zunächst, in einem gutem zustand , uns wurde immer versichert das es an dem haus keine mängel gibt. so jetzt haben wir den salat, seit frühjahr 2006 fing es so langsam an mit risse im putz , an den balken plätterte die farbe ab.jetzt muß die ganze fassade neu gemacht werden einschließlich austausch von balken u.s.w .wir im ort haben mitbekommen das der vorbesitzer alles hat machen lassen ,aber es sollte nicht so teuer werden,laut aussage des malers der diese arbeiten auch ausgeführt hat). die farbe auf den gefachen eine kunststofffarbe. alles andere ist kaschiert.wer kann mir da weier helfen.kann ich den vorbesitzer noch belangen , weil es kommen erhebliche kostenauf uns zu
ich bedanke mich schonmal im vorraus
 
Vorsätzliche Täuschung, ohne Zweifel

Das wäre ein Grund zu einer Klage. Wenn aber Euere Rechtschutzversicherung die Sache nicht übernimmt, würde ich mir das mehrfach überlegen.

Auch hier gilt: Der Gutachter vor dem Kauf hätte sich bezahlt gemacht. Jetzt wird's teurer. Stellt das Haus einen mit Fachwerkhäusern erfahrenen Gutachter vor, und fragt ihn, was er für Möglichkeiten sieht. Laßt Euch Sanierungsvorschläge machen, und diese beziffern. Und dann denkt noch 'mal über den Klageweg nach.

Grüße

Thomas
 
Vor der Klage

kann man zumindest mal damit drohen, wenn im Gespräch nichts mehr zu erreichen ist. Damit habe ich schon Erfolg gehabt. Ein Mangel im Holzwerk wurde vor dem Kauf so kaschiert, dass der Käufer es nicht sehen konnte. Selbst für einen Gutachter wäre dies ohne Beschädigung der Oberflächen nicht möglich gewesen. Eine geforderte Summe kam nach der Andeutung, dass man durchaus Willens ist das Problem vor Gericht zu klären zu lassen. Ohne weitere Bemerkungen verzeichnete das angegebne Konto den Eingang der geforderte Summe.
 
Wenn du einen Fachmann hast

der bezeugen kann, dass die Schäden vor den Malerarbeiten schon waren und!!! der Besitzer(Laie) die Schäden kannte oder hätte kennen müssen, dann hast du recht gute Karten.
Denn eine Täuschung stetzt immer voraus, dass er weiß das er etwas vertuschen muss!
Aber beweise mal das eine Laie einen morschen Balken erkennt und dies auch als einen Mangel einschätzt! Für ihn könnte dies ja auch "ganz normale Holzalterung" gewesen sein.
Wenn der Maler ihn aber auf die Mängel aufmerksam gemacht hat kannst du Glück haben! Sollten die Schäden aber auch wegen nicht sachgerechter Ausführung durch den Maler entstanden sein können so gibt dieser nicht unbedingt einen glaubwürdigen Zeugen ab. Er könnte in Verdacht geraten selbst aus der Haftung herauskommen zu wollen!
Bleibt also doch immer ein bischen ein Glücksspiel vor Gericht!

Zum Vorgehen stimme ich Herrn Heim zu!

Gruß Marko
 
Grundsätzlich

gilt aber auch gekauft wie gesehen (abgesehen von Neubauten).
 
Thema: kauf eines fachwerkhauses

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