Echter Hausschwamm!

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Alexander Röbers

Guest
Ich als Besitzer einer Doppelhaushälfte aus den 50er Jahren bin mit nachfolender Sachlage konfrontiert. Im Nachbarhaus wurde eine va 3 qm große Mauerwerksfläche mit Hausschwamm festgestellt und auch schon von einer Fachfirma saniert. Der Ursprung des Berfalls , welcher ca. 30 Jahre zurück liegt, soll von meinem Haus ausgegangen sein. Ich habe das Haus vor ca. 2 Jahren gekauft. Auch bei mir wurde eine ca. 6 qm große Wandfläche mit Hausschwammbefall (nicht mehr aktiv festgestellt) und von einer Fachfirma saniert. Kann der Besitzer des Nachbarhauses nun Regressforderungen an mich richten, odere ich umgekehrt an Ihn? Die Ursache des ursprünglichen Befalls ist allerdings nach dieser Zeit nicht mehr zweifelsfrei zu bestimmen.
Da das Verhältnis zum Nachbar sehr schecht ist, (Fraktion "ich mache was ich will", Fachwerkhaus nach Baumarkt Standart saniert, ist die Kommunikation auf konstruktiver Basis leider nicht möglich.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht.

Grüße aus dem Harz.

Alexander Röbers
 
Hallo Herr Röbers,
als erstes einfach mal Ihre Haftpflicht für Ihr Haus fragen.

Wie sich das ganze mit Hausschwamm verhält, weiss ich nicht, aber wenn Sie zum Beispiel einen Wasserschaden haben, der sich auch auf das Nachbarhaus auswirkt, so sind die Schäden lt. der Angaben der Versicherung auch vom Nachbarn selbst zu beseitigen, es sei denn es liegt ein Vorsatz vor.
 
wenn der Hausschwamm heute nicht als aktiv festgestellt wird

kann eigentlich niemand Regeressforderungen durchsetzten.
Hausschwammsporen gibt es überall auf der Welt,das hat sogar die Wissenschft festgestellt. Die Sporen werden nur dann aktiv, wenn sie ein "angenehmes Lebensraumklima" vorfinden. Es wird sehr schwer-wahrscheinlich unmöglich-sein, juristisch klar festzustellen, welcher der Hausschwämme der Schuldige ist. Wenn Sie mit dem Nachbarn sowieso nicht klar kommen,wird er wohl Klage einreichen.
Dann kommt auf beide ein ziemlicher Gutachterzirkus zu, an dem meist nur die Anwälte und Gutachter verdienen.
 
Gutachterzirkus

Jeep, und zwar deshalb weil sich Wachstumsgeschwindigkeiten von Hausschwamm-Myzelien allenfalls unter Laborbedingungen messen lassen, aber nicht in inhomogenen Bauwerkssituationen, es völlig unterschiedliche Angaben zur Länge der Trockenstarre des Hausschwamms gibt und gab, und sich die Gutachter zu weitgehend differenzierenden Aussagen steigern können, wenn sie sich nicht vornehm mit vagen Angaben zurückhalten, die wiederum vom findigen Rechtsanwalt in alle Richtungen ausgewertet werden. Am Ende steht der Bauherr und sein Nachbar da, mit weniger Geld im Beutel und der Erkenntnis "nichts genaues weiß man nicht".
Grüße aus Leipzig von
Martin Malangeri
 
Thema: Echter Hausschwamm!

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