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Alexander Röbers
Guest
Ich als Besitzer einer Doppelhaushälfte aus den 50er Jahren bin mit nachfolender Sachlage konfrontiert. Im Nachbarhaus wurde eine va 3 qm große Mauerwerksfläche mit Hausschwamm festgestellt und auch schon von einer Fachfirma saniert. Der Ursprung des Berfalls , welcher ca. 30 Jahre zurück liegt, soll von meinem Haus ausgegangen sein. Ich habe das Haus vor ca. 2 Jahren gekauft. Auch bei mir wurde eine ca. 6 qm große Wandfläche mit Hausschwammbefall (nicht mehr aktiv festgestellt) und von einer Fachfirma saniert. Kann der Besitzer des Nachbarhauses nun Regressforderungen an mich richten, odere ich umgekehrt an Ihn? Die Ursache des ursprünglichen Befalls ist allerdings nach dieser Zeit nicht mehr zweifelsfrei zu bestimmen.
Da das Verhältnis zum Nachbar sehr schecht ist, (Fraktion "ich mache was ich will", Fachwerkhaus nach Baumarkt Standart saniert, ist die Kommunikation auf konstruktiver Basis leider nicht möglich.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Grüße aus dem Harz.
Alexander Röbers
Da das Verhältnis zum Nachbar sehr schecht ist, (Fraktion "ich mache was ich will", Fachwerkhaus nach Baumarkt Standart saniert, ist die Kommunikation auf konstruktiver Basis leider nicht möglich.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht.
Grüße aus dem Harz.
Alexander Röbers