wer hat's gewusst?
Jeder, der eine DS-Immobilie erwirbt, bekommt von der zuständigen DS Behörde ein Belehrungsschreiben.
(in der Region Hannover per Einschreiben)
Das ist wohl das Schreiben, das jetzt eingegangen ist.
Darin steht, in welcher Weise das Gebäude geschützt ist und welche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind.
Gleiches gilt selbstverständlich, wenn ein Baudenkmal auf die Liste aufgenommen wird.
Dass die DS Behörde den Status des Baudenkmals verheimlicht, halte ich (sorry Pälzer) für abwegig.
Ähnlich wäre, wenn die Ordnungsämter Parkverbote verheimlichen, damit keine Unruhe aufkommt.
Wie könnte man mit so einer Maßnahme ein Baudenkmal schützen??
(o.k. Spinner gibt es überall, auch in Behörden)
Nach meiner Aufassung ist daher davon auszugehen, dass ein Besitzer eine DS-Immobilie von dieser Eigenschaft Kenntnis hat.
Wenn er dieses verneint, ist zu prüfen, ob die DS Behörde über die Belehrung des Verkäufers nachweisbar Auskunft geben kann.
Wenn man das herausbekommen hat, wird's aber schwierig!
Hat der Verkäufer den DS Bescheid bekommen, das aber beim Kauf / Makler verschwiegen, dann hat er beim Verkauf eine wichtige Eigenschaft der Immobilie verschwiegen, was den Kaufvertrag möglicherweise ungültig werden lässt. (will man das?)
Hat er den DS Bescheid nicht bekommen, ändert das nichts daran, dass man eine DS Immobilie gekauft hat.
Jetzt muss man sich fragen, ob dieser neue Aspekt nun Vor- oder Nachteile hat.
Wenn man in der Summe Nachteile hat, kann man sich überlegen, wer dafür haftbar sein könnte, Jahre später ist man dann wahrscheinlich schlauer.
Ob man Vor- oder Nachteile hat, kann man erst wissen, wenn man sich Klarheit verschafft hat,
welche Sanierungs/Änderungs- Vorhaben man eigentlich vor hat,
ob diese ggf. genehmigungsfähig sind,
ob wegen des DS Mehrkosten resultieren (wie hoch), oder nicht,
ob DS-AFA (also Steuerabschreibung) wirksam wird (wenn ja, wie hoch),
und auch, ob die Bank, die den Kredit gibt, über diese Eigenschaft der Immobilie, die sie als Sicherheit nehmen möchte, ebenso denkt.
Das ist ein sehr dünnes Eis. Als erstes ist es aber unbedingt notwendig, den DS anzuhören
und auch den Notar, der den Verkauf beurkundet hat, von den neuen Verhältnissen zu informieren und um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.
viel Glück
G