Denkmalschutz

Diskutiere Denkmalschutz im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo an Alle, uns wurde jetzt von der Stadt Hameln mitgeteilt, das das Fachwerkhaus welches wir gekauft haben unter Denkmalschutz steht. Weder...
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Sabrina2808

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Hallo an Alle,

uns wurde jetzt von der Stadt Hameln mitgeteilt, das das Fachwerkhaus welches wir gekauft haben unter Denkmalschutz steht. Weder die Verkäuferin noch der Makler wussten das. Donnerstag haben wir einen Termin mit einem Angestellten der Stadt, der sich das Haus angucken will. Gibt es Fragen die wir auf jeden Fall stellen sollen? Wir wollen das Fachwerk innen und die Natursteinwand sichtbar machen, ist jetzt alles unter Tapete und Putz etc. versteckt. Danke vorab schon mal für Antworten.
 
Denkmal

Keine gute Idee,
Sabrina.
Fachwerkaußenwände, vor allem Sichtfachwerk, sollte man nicht freilegen.
Hören Sie sich einfach an was der Denkmalmensch Ihnen erzählt.
Gut wäre es wenn zu dieser Beratung Ihr Planer/Baubetreuer mit dabei ist.
Was Sie fragen können?
Ob es möglich ist das der Vorbersitzer nichts vom Denkmalschutz wusste.
Übrigens: Denkmalstatus muß nicht wertmindernd sein.

Viele Grüße
 
Eine Pauschalaussage zum Thema...

Wand/Wände freilegen oder nicht lässt sich so nicht treffen, weder aus bauphysikalischer Sicht, noch aus Gründen des Denkmalschutzes. In Hameln ist erfahrungsgemäß vieles möglich, was woanders nicht ginge. Ich meine jetzt den Denkmalschutz... Die Physik ist allgemeingültig...
Also wartet erstmal den Termin morgen ab, allerdings ist es i.d.T. schon eigenartig, dass niemand davon gewusst haben will...

MfG,
SH
 
Denkmalschutz wissen

Vor etwa zehn Jahren war ich bei der unteren Denkmalschutzbehörde, weil ich einen Artikel über Fachwerkbauten in meinem Dorf schrieb. Mir wurden Unterlagen/Gutachten aller Fachwerkhäuser ausgehändigt. Die Adressen bzw. Eigentümer-Namen waren zwar geschwärzt, doch wusste ich natürlich, wer gemeint war. Neben den Schriftstücken erfuhr ich auch so manches „inoffizielle“ zu den Besitzern und auch einige unglaubliche Sachen über die Gemeindeverwaltung.

Am Ende des Gespräches, ich bekam sogar eine große Tasse Tee angeboten, wurde ich dringlichst gebeten, nicht die Hauseigentümer bezüglich des Denkmalschutzes anzusprechen. Ich kann jedes Haus aufsuchen, mit dem Leuten sprechen, doch bitte nicht den Denkmalschutz erwähnen. Weil sie wissen, dass daraus vielerlei Probleme erwachsen, teilen sie die Unterschutzstellung nicht immer mit. Was bei meiner Liste bei einigen Besitzern der Fall war.
 
Denkmal

Hallo Sabrina,
Folgende Fragen würde ich stellen:
Ist die Stadt Hameln eine kreisfreie Stadt?
Ist der"Angestellte" von der unteren Denkmalschutzbehörde?
Wo ist das zuständige Landesamt für Denkmalpflege-- Hannover--oder gibt es eine Zweigstelle? Wie heisst der zuständige Landeskonservator?
Ist das Haus ein Einzelkulturdenkmal , oder"nur"Teil einer geschützten Gesamtanlage?
Ist es in einer Liste eingetragen oder in einer vorläufigen Liste?
Wann wurden die Denkmaleigenschaften zuletzt überprüft?
Mit welcher Begründung steht es unter Denkmalschutz?

Denkmalschutz hat jedenfalls mehr Vorteile als Nachteile.

viele Grüße
 
Danke Schonmal für die ganzen antworten.
Die Wände die wir freilegen wollen bzw vom Putz befreien wollen sind Innenwände!
Mal gucken was Der nette Herr uns so erzählen will.

@SH
Inwiefern ist in Hameln vieles möglich?
 
wer hat's gewusst?

Jeder, der eine DS-Immobilie erwirbt, bekommt von der zuständigen DS Behörde ein Belehrungsschreiben.
(in der Region Hannover per Einschreiben)

Das ist wohl das Schreiben, das jetzt eingegangen ist.

Darin steht, in welcher Weise das Gebäude geschützt ist und welche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind.

Gleiches gilt selbstverständlich, wenn ein Baudenkmal auf die Liste aufgenommen wird.

Dass die DS Behörde den Status des Baudenkmals verheimlicht, halte ich (sorry Pälzer) für abwegig.
Ähnlich wäre, wenn die Ordnungsämter Parkverbote verheimlichen, damit keine Unruhe aufkommt.
Wie könnte man mit so einer Maßnahme ein Baudenkmal schützen??
(o.k. Spinner gibt es überall, auch in Behörden)

Nach meiner Aufassung ist daher davon auszugehen, dass ein Besitzer eine DS-Immobilie von dieser Eigenschaft Kenntnis hat.
Wenn er dieses verneint, ist zu prüfen, ob die DS Behörde über die Belehrung des Verkäufers nachweisbar Auskunft geben kann.

Wenn man das herausbekommen hat, wird's aber schwierig!

Hat der Verkäufer den DS Bescheid bekommen, das aber beim Kauf / Makler verschwiegen, dann hat er beim Verkauf eine wichtige Eigenschaft der Immobilie verschwiegen, was den Kaufvertrag möglicherweise ungültig werden lässt. (will man das?)

Hat er den DS Bescheid nicht bekommen, ändert das nichts daran, dass man eine DS Immobilie gekauft hat.
Jetzt muss man sich fragen, ob dieser neue Aspekt nun Vor- oder Nachteile hat.
Wenn man in der Summe Nachteile hat, kann man sich überlegen, wer dafür haftbar sein könnte, Jahre später ist man dann wahrscheinlich schlauer.

Ob man Vor- oder Nachteile hat, kann man erst wissen, wenn man sich Klarheit verschafft hat,

welche Sanierungs/Änderungs- Vorhaben man eigentlich vor hat,

ob diese ggf. genehmigungsfähig sind,

ob wegen des DS Mehrkosten resultieren (wie hoch), oder nicht,

ob DS-AFA (also Steuerabschreibung) wirksam wird (wenn ja, wie hoch),

und auch, ob die Bank, die den Kredit gibt, über diese Eigenschaft der Immobilie, die sie als Sicherheit nehmen möchte, ebenso denkt.

Das ist ein sehr dünnes Eis. Als erstes ist es aber unbedingt notwendig, den DS anzuhören

und auch den Notar, der den Verkauf beurkundet hat, von den neuen Verhältnissen zu informieren und um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten.

viel Glück

G
 
Thema: Denkmalschutz

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