Keine Regel ohne Ausnahme...
§ 24 Abs. 2 EnEV
"Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu."
- gibt es verlässliche Werte zum Heizverbrauch? Wenn ja: liegen diese etwa unter der Energiebedarfsberechnung => Ausnahme beantragen: Ziele der Verordnung werden schon im Bestand erreicht
- wird eine Wand-, Fußboden- oder ähnliche Heizung nach Strahlungsprinzip vorgesehen? Dann werden Luft und Innenwand nicht auf "Normtemperatur" erhitzt, sondern bleiben darunter. Damit wird auch der rechnerische Energieverbrauch geringer => Ausnahme beantragen: Ziele der Verordnung werden durch diese Maßnahme erreicht
- sonst: den jetzigen Zustand mit den ungünstigeren Ytong-Steinen rechnen lassen => Differenz zum geforderten Normwert ermitteln => irgendwas einfallen lassen, wie man den minimalen Energieeffekt irgendwo anders erreichen kann (hierzu können Sie auch Ihren Architekten beauftragen)
- notfalls: darauf verweisen, dass durch Bestand mit Außendämmung jegliche weitere Maßnahme energetisch völlig unsinnig und finanziell unwirtschaftlich wäre. Aufgewandte Energie zur Herstellung einer Innendämmung wäre im Leben nicht durch rechnerische Einsparungen an Heizkosten reinzuholen.
...und der guten Frau "Ich-rechne-doch-so-genau" würde ich mal auf den Zahn fühlen.
1. Finden Sie die Frau richtig klasse und bestehen Sie darauf, sie mal persönlich kennenzulernen.
2. Fragen Sie, wie lange sie den Job schon macht.
3. Fragen Sie nach ein paar Referenzen für Bauvorhaben von 4 oder 5 Jahren. Sie möchten einmal den von ihr so sorgfältig berechneten Energiebedarf mit den tatsächlichen Werten der Bauherrn vergleichen.
4. Bestehen Sie auf einem Zahlenvergleich. (Genießen Sie das jetzt Folgende!) Sie wird zuerst Pauschalaussagen und Allgemeinplätze bringen ("sehr geringe Heizkosten" / "unterdurchschnittliche Kosten"), dann auf Nutzerverhalten und das ach so unberechenbare Wetter verweisen! Keine Gnade - sie wollen es genau wissen. Auch der Datenschutz wäre kein Problem, sie würden die Einwilligung der Bauherrn schon einholen.
5. Jetzt wollen Sie wissen, welche GARANTIE das Würmchen dafür abgibt, dass Sie bei Umsetzung der ach-so-toll-berechneten Innendämmung tatsächlich die errechneten Energiebedarfswerte und -einsparungen erreichen. "Kommt drauf an?" Gut - die gute Frau soll haarklein aufschreiben, was nötig ist. Sie würden diese Vorgaben dann durch Messungen und technische Überwachung dokumentieren. Das hätte Ihnen ihr Anwalt geraten...
Gutes Gelingen (und ggf. viel Spaß)!