Wieviel Label brauchen Solarprodukte?

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Bereits
im Vorfeld der Sektion Qualitätssicherung auf dem 6. Forum Solarpraxis waren
Spannungen zwischen Industrie- und Verbraucherinteressen erwartet worden. Doch
bei den Ausführungen des Leiters der Arbeitsgruppe Solar des Bundesverbandes
Deutschland für Haus Energie- und Umwelttechnik (BDH) Carsten Kuhlmann, einem
Vertreter der klassischen Heizungsindustrie, stockten der Deutschen Gesellschaft
für Sonnenenergie e.V. (DGS) der Atem.



"Wir, die Industrieverbände der Solartechnik, sehen keine
Notwendigkeit für eine qualitative Differenzierung von Solarprodukten und
begleitenden planerischen oder handwerklichen Dienstleistungen am Markt." begann
Kuhlmann im Namen des BDH seine Ausführungen. "Mit dem Solar Keymark, dem Blauen
Engel und vielleicht noch dem RAL Zeichen müssen wir dann so viele Labels auf
unsere Kollektoren kleben, das keine Sonne mehr durchkommt." rundete er seine
Ausführungen ab.



Auf die erstaunte Rückfrage des Finanztest Chefredakteurs
Herman-Josef Tenhagen zu einer generellen Ablehnung von differenzierenden
Maßnahmen zur Herstellung von Markttransparenz für Verbraucher bekräftigte
Kuhlmann ausdrücklich die ablehnende Haltung der Heizungsindustrie. Zu einer
Qualitätskennzeichnung für Fach- und Endkunden äußerte er sich im Namen des BDH
und auch aus Sicht seines Arbeitgebers Viessmann GmbH noch einmal: "So etwas
brauchen wir nicht!"



Beruhigend an diesem sehr antiquiert wirkenden Vorstoß der
Industrie gegen das Verbrauchergrundrecht auf eine mündige
Qualitätsdifferenzierung sei laut DGS, dass er gerade wegen seiner Marktferne
wahrscheinlich nicht von langer Dauer sein wird. Dies liege an zwei Gründen:



  • Einerseits betreibt der BDH mit dem RAL Güteschutz Stahlheizkörper ein
    vergleichbares System zur qualitativen Marktdifferenzierung für den Kunden.
  • Andererseits gibt es gerade in jüngster Vergangenheit ein prominentes
    Beispiel für das Einknicken des BDH in Transparenzfragen für Verbraucher:
    Nach Aussage von Carsten Kuhlmann wurde erst kürzlich im BDH -Vorstand die
    jahrelange Opposition des Verbandes gegen das Europäische Solarthermie
    Prüfzeichen Solar Keymark für beendet erklärt und nahezu wortlos auf eine
    Unterstützung des für Verbraucher wichtigen paneuropäischen
    Kollektorprüfzeichens umgeschwenkt. Solar-Keymark ist Bestandteil der
    RAL-Bestimmungen.
"Als Solar-Sachverständiger kenne ich seit Jahren die hohen
Mängelquoten, die insbesondere bei Planung und Handwerk auftreten. Im Gegensatz
zu den Vorstellungen der Industrie, halte ich wir es deswegen für wichtig, den
Fach- und Endkunden die Möglichkeit eines umfassenden Qualitätsvergleichs zu
geben - und das mit einem einzigen Begriff!" erklärt der Vorsitzende des RAL
Güteausschusses Christian Keilholz zur Schaffung des technischen Regelwerkes RAL
GZ 966.



"Wir von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie halten
Fach- und Endkunden von Solaranlagen auch für erheblich mündiger als die
deutsche Heizungsindustrie glauben machen möchte. Gerade in Zeiten steigender
Heizkosten prüfen die Verbraucher ihre Zukunftsinvestition Heizung sehr genau
und nehmen nicht wie früher die erstbeste Empfehlung. Dies belegt zum Beispiel
die rasant steigende Anzahl alternativer Brennstoffsysteme wie Pelletheizungen.



Hierzu erklärt DGS-Präsident Jan Kai Dobelmann. "Verbraucher
bestehen in zunehmendem Maße, auch wegen der komplexen Technik weniger blind auf
Herstellerversprechen oder Markennamen, sondern bestehen immer mehr auf eine
saubere Ausschreibung mit einer einklagbaren Rechtssicherheit. Dies zeigt sich
auch in anderen Branchen mit RAL Gütezeichen wie dem Fensterbau. Für uns macht
sich deshalb der Erfolg unserer Anstrengungen um die Definition der technischen
Lieferbedingungen einzig und alleine an der Anzahl der Anwendungen des RAL GZ
966 als zivilrechtlicher Vertragsbestandteil im Sinne einer technischen
Lieferbedingung fest."



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