Auf welcher Grundlage denn ?
Wir diskutieren hier ja gerade, weil wir mit der momentanen Situation nicht zufrieden sind und suchen nach Lösungen. Die kann aber doch nicht heißen, daß ich grundsätzlich jedes Mal eine zusätzliche Plane oder ein Spezialgerüst verwende. Wie planen Sie beispielsweise ein Dach ab, in dem in der Mitte der Dachfläche zwei Dachdurchdringungen in Form von noch in Betrieb befindlichen Kaminen mit 2 Metern Höhe zu finden ist ? Wie planen Sie ein Dach ab, das nicht eingelattet, sondern mit Schiefern oder Aluminiumschindeln gedeckt wird, wo also kaum Standmöglichkeiten bestehen.
Ich hoffe, Sie verstehen mich jetzt nicht falsch...wie gesagt, wir machen uns inzwischen die Arbeit, weil wir diese Problematik erkannt haben und der Meinung sind, daß es dem Bauherren nicht zuzumuten ist, daß eine Durchfeuchtung stattfindet, schon gar nicht in der Sanierung bei ausgebauten Dächern. Bezahlt bekommen wir das in den seltensten Fällen.
Es geht auch darum, praxisnahe Lösungen zu finden. Die Position Witterungsschutz ist schnell ins LV geschrieben, aber wie man das dann realisieren kann, steht eben auf einem anderen Blatt. Jeder, der mal eine 10 x 12 Meter große Plane bei aufziehendem Sturm auf ein Dach gezogen hat, kann das nachvollziehen.
Ich muß hier auch nochmal auf den Begriff Behelfsbedeckung zurückkommen und auf meine ursprüngliche Frage:
Auf welcher Grundlage sind denn die von Ihnen erwähnten Gerichtsurteile gefällt worden bzw. mit welcher Begründung ?
Fahrlässigkeit ?
Wie gesagt, es geht mir nicht darum, hier ein Scharmützel Architekt gegen Bauausführenden loszutreten. Ausgangspunkt war die berechtigte Frage von Ralph und es geht darum, praktikable Lösungen zu finden. Da springt man mit Behauptungen wie "Wer nicht abplant, handelt fahrlässig" einfach zu kurz.
Ich bin trotzdem gespannt auf weiter Infos Ihrerseits...wie gesagt, es handelt sich um ein wirkliches Problem, das es zu lösen gilt. Der Wille unsererseits ist ja da
Gruß Andreas
(der hofft, daß es heut ausnahmsweise mal nicht regnet)
Edit: Die Frage ist natürlich auch, ob diese Nagelbänder denn nun tatsächlich eine Verbesserung darstellen oder ob diese Verbesserung letztendlich nur in Form von gefüllten Geldbörsen der Hersteller stattfinden.