VPB warnt: Zahlungsplan muss Baufortschritt entsprechen

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"Dreiviertel
aller Bauherren leisten unfreiwillig Vorauskasse", kritisiert der Vorsitzende
des Verbandes Privater Bauherren (VPB) Jürgen B. Schrader. "Sie haben einen
Bauvertrag mit einem überzogenen Zahlungsplan unterzeichnet, und ihr
Vertragspartner, ein Schlüsselfertiganbieter oder Bauträger, bittet sie kräftig
zur Kasse, bevor die Bauleistungen erbracht sind." Dabei gilt am Bau wie überall
im Geschäftsleben: Zahlung Zug um Zug und nach erbrachter Leistung.



"Überzogene Zahlungspläne sind im Bauträgergeschäft leider an
der Tagesordnung", bemängelt der VPB-Vorsitzende. Sie bergen enorme Gefahren:
Muss der Bauträger Insolvenz anmelden, dann hat der Bauherr das Nachsehen. Er
bleibt auf einer unfertigen Bauruine sitzen. "Obendrein verliert er das gesamte
voraus gezahlte Geld", erläutert Jürgen B. Schrader, "denn Bauträger sind in der
Regel Gesellschaften mit beschränkter Haftung und haften im Insolvenzfall nur
mit dem Gesellschaftsvermögen." Und das deckt in keinem Fall die Schäden.



Vor solchen finanziellen Katastrophen schützt den Bauherrn nur
ein solider Zahlungsplan. Dabei sollten folgende Richtwerte zu Grunde gelegt
werden:



  • Zum Vertragsabschluss bezahlt der Bauherr nichts.
  • Die erste Rate des Kaufpreises, rund 40 Prozent der Kaufsumme, wird erst
    nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich der Zimmererarbeiten fällig.
  • Weitere 40 Prozent zahlt der Bauherr Zug um Zug nach der Dacheindeckung
    und den Dachklempnerarbeiten, nach der abgeschlossenen Rohbauinstallation
    von <nobr>Heizung-,</nobr> Sanitär- und Elektroinstallationen, nach dem Fenstereinbau und
    der Verglasung, nach den Innenbauarbeiten ohne Beiputz, nach den
    Estricharbeiten und nach den Fliesenarbeiten im Sanitärbereich.
  • Ist das Haus auch innen bezugsfertig und sind die
    Fassadenarbeiten abgeschlossen, dann sind weitere 15 Prozent der Kaufsumme an
    den Bauträger zu überweisen.
"Den Restbetrag von fünf Prozent", so rät der VPB-Vorsitzende, "sollte der
Bauherr grundsätzlich als Gewährleistungssicherheit einbehalten." Denn oft
treten Schäden erst nach ein paar Jahren auf, aber immer noch innerhalb der
Gewährleistungsfrist. Ist die Firma dann nicht mehr am Markt, bleibt der Bauherr
auf seinen Schäden sitzen. "Solche Gewährleistungseinbehalte müssen vor
Vertragsabschluss ausgehandelt und im Bauvertrag entsprechend festgeschrieben
werden", rät Jürgen B. Schrader. Neben dem Einbehalt des Geldes gibt es auch die
Möglichkeit, die fünf Prozent der Bausumme über eine Bankbürgschaft absichern zu
lassen.



"Nur wer in Etappen bezahlt, der kann sein finanzielles Risiko minimieren",
resümiert der VPB-Vorsitzende. Er bezahlt immer nur, was er für sein Geld
bekommen hat. Geht der Bauträger in Konkurs, dann bleibt dem Bauherrn genügend
Geld übrig, um andere Handwerker mit den Restarbeiten zu beauftragen. "Seriöse
und solvente Bauträger", so weiß Jürgen B. Schrader, "sind mit solchen
Zahlungsplänen einverstanden."



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