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Bundschuh
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Moin, nach einem leichten Brand in meinem Haus muß der alte Dielenboden im EG erneuert werden. Das Haus ist unterkellert und die Kellerdecke ist mit sog. Preußenkappen aufgebaut. Nun gab die Versicherung zwar die Zusage für die neuen Dielen aber nicht für die, meiner Meinung nach, nötige neue Unterkonstruktion. Die alten Lagerbalken liegen nämlich einfach im Dreck, mit dem das Gewölbe ausgeglichen wurde. Meine Frage ist nun: gibt es irgend eine VOB-Vorschrift oder was Vergleichbares für die Verlegung von Dielen mit der ich gegenüber der Versicherung argumentieren kann?
Gruß, Felix
Gruß, Felix