R
Rudi
Guest
Hallo!
Bei unserem Siedlerhaus wurde durch einen Holzschutzbetrieb(Mitglied des DHBV) Holzbockbefall bestätigt! Allerdings ohne Prüfung auf bestehenden Befall oder schon veralteten Fraßschäden! Auch wurde keine statische Prüfung des Holzquerschnittes gemacht,bzw. die Tiefe des Fraßschadens. Nach Anfrage über die Statik bekam ich die Antwort,daß das Dach sich als Gesamtkonstruktion schon von selbst hält! Daraufhin Bohrlochimpregnierung mit Borsalz! Irgendwie liessen mich die Zweifel mit der Statik nicht los und liess einen Fachmann aus dem Holzgewerbe (Ing.) draufschauen und der stellte unter dem gesund aussehenden Balken zerfressenes,morsches Holz fest,welches sich einfach wegschlagen liess! Zudem hielt er den Befall für Anobien.(was wohl an der Behandlung nichts ändert!?) Meine Frage jetzt: Es handelt sich ja hier scheinbar um eine völlig unnötige Behandlung. Und das von einem professionellen Holzschutzbetrieb! Hat hier jemand vielleicht Erfahrungen oder unverbindliche Tipps zur Rechtslage?
Bei unserem Siedlerhaus wurde durch einen Holzschutzbetrieb(Mitglied des DHBV) Holzbockbefall bestätigt! Allerdings ohne Prüfung auf bestehenden Befall oder schon veralteten Fraßschäden! Auch wurde keine statische Prüfung des Holzquerschnittes gemacht,bzw. die Tiefe des Fraßschadens. Nach Anfrage über die Statik bekam ich die Antwort,daß das Dach sich als Gesamtkonstruktion schon von selbst hält! Daraufhin Bohrlochimpregnierung mit Borsalz! Irgendwie liessen mich die Zweifel mit der Statik nicht los und liess einen Fachmann aus dem Holzgewerbe (Ing.) draufschauen und der stellte unter dem gesund aussehenden Balken zerfressenes,morsches Holz fest,welches sich einfach wegschlagen liess! Zudem hielt er den Befall für Anobien.(was wohl an der Behandlung nichts ändert!?) Meine Frage jetzt: Es handelt sich ja hier scheinbar um eine völlig unnötige Behandlung. Und das von einem professionellen Holzschutzbetrieb! Hat hier jemand vielleicht Erfahrungen oder unverbindliche Tipps zur Rechtslage?