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Die
Richtlinie VDI 3787 Blatt 9 "Umweltmeteorologie - Die Berücksichtigung von Klima
und Lufthygiene in räumlichen Planungen" dient dazu, die für die Planung
notwendigen Kenntnisse zu Klima und Lufthygiene zusammenzustellen. In Form eines
"Manuals" bietet sie handlungsrelevante Empfehlungen für das Einbeziehen von
Klima und Lufthygiene bei räumlichen Planungen.
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Das Berücksichtigen dieses bedeutenden Aspektes der
Umweltsicherung, -verbesserung oder -verträglichkeit setzt die Kenntnis der
Faktoren voraus, die Klima und Lufthygiene im betrachteten Gebiet bestimmen und
damit bei Umwidmungen der Flächennutzung relevant werden können. Entscheidend
sind hier die Orographie (geogr. Beschreibung der Reliefformen eines Landes),
Topographie (Orts-, Lagebeschreibung, -darstellung), Landnutzung und
Emissionssituation. Daraus resultieren spezifische Verhältnisse im Strahlungs-,
Wärme-, Wasser-, Impuls- und Stoffhaushalt.
Die dieser Richtlinie zugrunde gelegte Fragestellung setzt im
Allgemeinen die Erhebung von Daten voraus, die vielfach keine kurzfristigen
Begutachtungen ermöglichen und daher bei den Zeitvorgaben in der Stadt- und
Regionalplanung beachtet werden müssen. Hierbei ist ferner zu bewerten, ob und
inwieweit sich die Veränderungen auf die Umwelt auswirken und deshalb bei der
Ableitung von Planungszielen berücksichtigt werden müssen.
Details zur Richtlinie:
<div align='right'>Siehe auch:
VDI</div>
Richtlinie VDI 3787 Blatt 9 "Umweltmeteorologie - Die Berücksichtigung von Klima
und Lufthygiene in räumlichen Planungen" dient dazu, die für die Planung
notwendigen Kenntnisse zu Klima und Lufthygiene zusammenzustellen. In Form eines
"Manuals" bietet sie handlungsrelevante Empfehlungen für das Einbeziehen von
Klima und Lufthygiene bei räumlichen Planungen.
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<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2004/i/1705-vdi.jpg" vspace="2"> <span style="font-size: 10px">Auch beim Trump-Tower (Stuttgart) wurde das Windklima untersucht. (Bildquelle: Ingenieurbüro Rau)</span> |
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Das Berücksichtigen dieses bedeutenden Aspektes der
Umweltsicherung, -verbesserung oder -verträglichkeit setzt die Kenntnis der
Faktoren voraus, die Klima und Lufthygiene im betrachteten Gebiet bestimmen und
damit bei Umwidmungen der Flächennutzung relevant werden können. Entscheidend
sind hier die Orographie (geogr. Beschreibung der Reliefformen eines Landes),
Topographie (Orts-, Lagebeschreibung, -darstellung), Landnutzung und
Emissionssituation. Daraus resultieren spezifische Verhältnisse im Strahlungs-,
Wärme-, Wasser-, Impuls- und Stoffhaushalt.
Die dieser Richtlinie zugrunde gelegte Fragestellung setzt im
Allgemeinen die Erhebung von Daten voraus, die vielfach keine kurzfristigen
Begutachtungen ermöglichen und daher bei den Zeitvorgaben in der Stadt- und
Regionalplanung beachtet werden müssen. Hierbei ist ferner zu bewerten, ob und
inwieweit sich die Veränderungen auf die Umwelt auswirken und deshalb bei der
Ableitung von Planungszielen berücksichtigt werden müssen.
Details zur Richtlinie:
Richtlinie VDI 3787 Blatt 9: "Umweltmeteorologie – Berücksichtigung von Klima
und Lufthygiene in räumlichen Planungen"- Hrsg.: VDI Verein Deutscher Ingenieure
Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL - Ausgabedatum: Dezember 2004
Preis: EUR 95,60 - Ersetzt den Entwurf vom August 2002
- Erscheint in deutsch/englischer Fassung
Bezug: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
<div align='right'>Siehe auch:
VDI</div>