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Moll Angelika
Guest
Hallo und Grüss Gott aus Bayern!
Wir betreiben auf einem ehemaligen Gutshof am Stadtrand (Aussenbereich!) einen kleinen Campingplatz, der mittels Bauantrag bereits vor Jahren genehmigt wurde.
Unlängst stellten wir erneut Bauantrag zum Umbau eines ehemalligen Kuhstalltraktes zu einem kleinen "Frühstücks-und Aufenthaltsraum für die Campinggäste". Wir wollten die Örtlichkeit als Bistro mit geringem Getränke- und Speisenangebot nutzen. Der Bauantrag wurde bewilligt und der Umbau erfolgte. Bei der Anmeldung des neu hinzugekommenen Gewerbes wollten wir keinen Fehler machen, haben uns erkundigt und alle zum Betrieb einer Gaststätte erforderlichen Kurse und Antragsunterlagen beschafft und den Antrag im Gewerbeamt gestellt. Wir wollten dem ganzen einen Namen geben und haben im Gewerbeantrag "Campingbistro" angegeben. Dies stiess beim örtlichen Bauamt auf Widerstand und das Ausüben des Gewerbes einer Lokalität im gaststättenrechtlichen Sinn wurde untersagt, da lt. Aussage des Bauamtes dafür "kein Baurecht im Aussenbezirk" vorliegt. Auf Nachfrage für eine nähere Erklärung teilte uns das Bauamt mit, der Antrag sei falsch gestellt worden und man ging davon aus, die Gäste kämen mit ihren eigenen Speisen und Getränken zum Verzehr und nutzen die Räumlichleit nur zum kostenlosen Aufenthalt. Kann uns irgendwer helfen, diese Unglaublichkeit zu begreifen und uns sagen, wie man ein Baurecht im Aussenbereich für unseren nun schon fertigen Umbau erwirken kann.
Wir bekamen gesagt wir müssen dafür sorgen, dass das Baurecht geschaffen werden kann. Wie soll das funktionieren?
Kann mann eine Nutzungsänderung mit vereinfachtem Verfahren anstreben und wie bzw. wer muss dies beantragen. Wir sind nicht der Besitzer des Grundstückes.
Vielen vielen Dank für jeden Tipp!!!!
Wir betreiben auf einem ehemaligen Gutshof am Stadtrand (Aussenbereich!) einen kleinen Campingplatz, der mittels Bauantrag bereits vor Jahren genehmigt wurde.
Unlängst stellten wir erneut Bauantrag zum Umbau eines ehemalligen Kuhstalltraktes zu einem kleinen "Frühstücks-und Aufenthaltsraum für die Campinggäste". Wir wollten die Örtlichkeit als Bistro mit geringem Getränke- und Speisenangebot nutzen. Der Bauantrag wurde bewilligt und der Umbau erfolgte. Bei der Anmeldung des neu hinzugekommenen Gewerbes wollten wir keinen Fehler machen, haben uns erkundigt und alle zum Betrieb einer Gaststätte erforderlichen Kurse und Antragsunterlagen beschafft und den Antrag im Gewerbeamt gestellt. Wir wollten dem ganzen einen Namen geben und haben im Gewerbeantrag "Campingbistro" angegeben. Dies stiess beim örtlichen Bauamt auf Widerstand und das Ausüben des Gewerbes einer Lokalität im gaststättenrechtlichen Sinn wurde untersagt, da lt. Aussage des Bauamtes dafür "kein Baurecht im Aussenbezirk" vorliegt. Auf Nachfrage für eine nähere Erklärung teilte uns das Bauamt mit, der Antrag sei falsch gestellt worden und man ging davon aus, die Gäste kämen mit ihren eigenen Speisen und Getränken zum Verzehr und nutzen die Räumlichleit nur zum kostenlosen Aufenthalt. Kann uns irgendwer helfen, diese Unglaublichkeit zu begreifen und uns sagen, wie man ein Baurecht im Aussenbereich für unseren nun schon fertigen Umbau erwirken kann.
Wir bekamen gesagt wir müssen dafür sorgen, dass das Baurecht geschaffen werden kann. Wie soll das funktionieren?
Kann mann eine Nutzungsänderung mit vereinfachtem Verfahren anstreben und wie bzw. wer muss dies beantragen. Wir sind nicht der Besitzer des Grundstückes.
Vielen vielen Dank für jeden Tipp!!!!