Trittschallschutz bei Treppen

Diskutiere Trittschallschutz bei Treppen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Probleme und gerichtliche Auseinandersetzungen über den Trittschallschutz von Wohnungstreppen bei Reihen- und Doppelhäusern sollen der...
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Probleme
und gerichtliche Auseinandersetzungen über den Trittschallschutz von
Wohnungstreppen bei Reihen- und Doppelhäusern sollen der Vergangenheit
angehören. In einem seit Jahren laufenden Forschungsvorhaben hat die
Treppenmeister Partnergemeinschaft die Ursachen für die akustisch mangelhafte
Ausführung von Haustrennwänden untersucht und eine trittschalltechnisch neu
entwickelte Treppe zur Serienreife gebracht. "Piano, die Flüstertreppe" heißt
sinnigerweise die Massivholztreppe aus dem Jettinger Entwicklungszentrum. Diese
Treppe besitzt laut Hersteller eine derartig gut den Körperschall entkoppelte
Verankerungstechnik, dass schon bei massiven einschaligen Hauswänden die
"erhöhten Anforderungen für den Trittschallschutz" erreicht werden.



<center>



<img border="1" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2005/i/0341-treppe.jpg" vspace="2" alt="Holztreppe, Trittschallschutz, Treppe, Treppen, Trittschall, Wohnungstreppe, Reihenhaus, Doppelhauser, Haustrennwand, Massivholztreppe, Verankerungstechnik, Körperschall">

</center>

Wie eine Vergleichsmessung zeigte, liegt diese neue Treppe um
circa 21 dB niedriger als eine herkömmliche Treppe. Ein Unterschied von 10 dB
bedeutet erfahrungsgemäß etwa eine Verdoppelung beziehungsweise Halbierung des
Lärms. Im Vergleich waren die Trittschallgeräusche auf der "Piano" mit 21 dB
Differenz also nur noch ein Viertel so laut zu hören.



Die Zusammenarbeit mit der in punkto bauakustischer Forschung
anerkannten Fachhochschule Stuttgart hat dabei unter anderem folgende
interessante Erkenntnis gebracht: Das Springen und Laufen von Kindern auf
Treppen ist in Nebenräumen wesentlich stärker zu hören als die gleichen
Bewegungsvorgänge von schwergewichtigen Erwachsenen. Und darüber hinaus bemerkte
man, dass die bei Sachverständigen-Gutachten eingesetzten Messmethoden den durch
Tritte hervorgerufenen Körperschall nur unvollkommen simulieren. Kein Wunder
daher, dass Bauherren mangelhafte Trennwandeigenschaften reklamieren, obwohl die
für Gutachten herangezogenen Schallmessungen noch einen normgerechten Zustand
feststellen. Dies führte dazu, dass inzwischen in den meisten Fällen die
Gerichte bei Streitigkeiten nicht mehr den von der Norm verlangten
Trittschallpegel von L'<span style="font-size: 10px">nw</span> 53 dB als Stand
der Technik anerkennen, sondern den in der gleichen Norm genannten Vorschlag für
einen erhöhten Schallschutz von L'<span style="font-size: 10px">nw</span> 46 dB.



Bezeichnend ist es übrigens, dass in einer VDI-Richtlinie (VDI
4100 "Schallschutz von Wohnungen; Kriterien für Planung und Beurteilung)
sogar noch eine deutlich weitergehende Trittschall-"Komfortstufe" von L'nw 39 dB
festgelegt ist. Diese könnte in Zukunft der Maßstab für höherwertige Bauten
werden. Hier wird eine noch bessere schalltechnische Ausführung erwartet, die in
der VDI-Richtlinie mit "Werte für ungestörtes Wohnen" für die Bewohner
beschrieben ist.



Jeder Bauschaffende ist daher gut beraten, wenn er bei der
Planung und Ausführung von Haustrennwänden nicht die (Mindest-) Anforderung aus
der Schallschutz-DIN
4109 berücksichtigt, sondern mindestens den in der gleichen Norm definierten
Vorschlag für den erhöhten Schallschutz. Dieser wird mittlerweile als Stand der
Technik beurteilt. Bei höherwertigen Bauten wird man sogar davon ausgehen
müssen, dass schalltechnisch ein weitgehend "ungestörtes Wohnen" beansprucht
wird, was bezüglich Trittschall noch bessere Trennwand- und Treppenausführungen
erfordert.



Stand der Technik



Bei Bauverträgen werden, wenn keine besonderen Absprachen
vorliegen, die Mindestwerte der

DIN 4109 zum Schutz vor unzumutbarer Lärmbelästigung aus fremden Wohnungen
vereinbart. Kommt es zum Streit und ein Richter hat zu entscheiden, dann gilt
meist der Stand der Technik als zu liefernde Leistung und dieser ist beim
Schallschutz mittlerweile höher als die Mindestanforderungen.



Daher ist es Stand der Technik, bei Doppel- und Reihenhäusern
eine zweischalige Wohnungstrennwand einzusetzen, mit denen die Werte für den
erhöhten Luftschallschutz erreicht werden. An solchen Wandkonstruktionen sollten
eigentlich vom Treppenbauer in der Regel die "Vorschläge für den erhöhten
Trittschallschutz" erzielt werden.



Wird aber zudem vom Stand der Technik abgewichen, indem man in
Doppel- und Reihenhäusern einschalige Wohnungstrennwände vorsieht, dann ist es
für den Treppenbauer extrem schwer, die Mindestanforderungen an den
Trittschallschutz zu erreichen, geschweige denn den erhöhten Schallschutz.
Belegt wird dies durch eine repräsentative Umfrage unter den anerkannten
Messstellen in Deutschland.



<center>

Treppenart

Trennwand/

Bauweise

Trittschallpegel

Mindestanforderung

erreicht (L'<span style="font-size: 10px">nw</span> 53 dB)

Trittschallpegel

erhöhten Wert

erreicht (L'<span style="font-size: 10px">nw</span> 46 dB)*

leicht

einschalig

massiv

82 %

6 %

leicht

zweischalig

massiv

85 %

70 %

massiv

einschalig

massiv

58 %

12 %

massiv

zweischalig

massiv

92 %

78 %

leicht

zweischalig

leicht

72 %

67 %

Die Umfrage zeigt, dass weder bei ein-, noch bei zweischaligen
Haustrennwänden die Mindestanforderungen in allen Fällen erreicht
werden, und die erhöhten Schallschutzwerte viel weniger. Die zahlreichen
privatrechtlichen Auseinandersetzungen über den geschuldeten
Schallschutz sind daher nur zu verständlich.* Vorschlag für den
erhöhten Trittschallschutz von Treppen bei Haustrennwänden von Doppel-
und Reihenhäusern von 46 dB (L'<span style="font-size: 10px">nw</span>)
nach DIN 4109.
</center>


Quelle:

STEP GmbH, 71364 Winnenden




<div align='right'>Siehe auch:

Treppenmeister GmbH


</div>
 
Thema: Trittschallschutz bei Treppen

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