Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum

Diskutiere Thermostatventile sind Gemeinschaftseigentum im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Grundsätzlich ist es für die Übernahme von Kosten bei Sanierungen und Reparaturen für Wohnungseigentümer von Bedeutung, ob die Arbeiten am...
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Grundsätzlich
ist es für die Übernahme von Kosten bei Sanierungen und Reparaturen für
Wohnungseigentümer von Bedeutung, ob die Arbeiten am Gemeinschafts- oder am
Sondereigentum erfolgen. Im ersten Fall zahlt die Gemeinschaft, beispielsweise
aus einer vorhandenen Instandhaltungsrücklage, im zweiten Fall muss ein
Eigentümer die Kosten in vollem Umfange selber übernehmen.



Während bei vielen Reparaturen eine Zuordnung von vorneherein
klar ist, kommt es in einigen Fällen aber auch immer wieder zu
Auseinandersetzungen. Eine überraschende Entscheidung fällte hierzu das
Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart. Das OLG vertrat die Auffassung, dass
Thermostatventile und sonstige Einrichtungen zur Regelung der Heizungswärme dem
gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen und deshalb
Gemeinschaftseigentum sind.



Der betroffene Wohnungseigentümer konnte somit die drei
aufgelaufenen Handwerkerrechnungen von der Gemeinschaft ersetzt verlangen, die
ihm aufgrund eines Defekts verschiedener Regelungsteile und der
Thermostatventile an der in seiner Wohnung installierten Fußbodenheizung
entstanden waren (OLG Stuttgart, Urteil vom 13.11.2007, Az. 8 W 404/07).



Quellen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="Thermostatventile, Heizungssteuerung, Thermostatventil, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Eigentumswohnung, Instandhaltungsrücklage" width="4" height="4" border="0">




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