Techem setzt auf Fernablesung - Mieterbund hat Bedenken

Diskutiere Techem setzt auf Fernablesung - Mieterbund hat Bedenken im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Versteckt zwischen den steilen Hängen des südlichen Sauerlandes, am Ufer des Bigge-Stausees und damit fast genau in der Mitte Deutschlands...
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Versteckt
zwischen den steilen Hängen des südlichen Sauerlandes, am Ufer des
Bigge-Stausees und damit fast genau in der Mitte Deutschlands, liegt Olpe. Hier
hat die Eschborner Techem AG in einer Liegenschaft der "Wohnungsgenossenschaft
im Kreis Olpe" die erste Heizkostenerfassung in Deutschland installiert, bei der
die Verbrauchsdaten per Mobilfunknetz an die Rechenzentrale übermittelt werden.
126 Heizkostenverteiler funken die Werte aus 29 Wohnungen zum Datensammler, der
sie über das D2-Netz von Vodafone an das Techem-Rechenzentrum weiterleitet. Hier
werden die Daten nicht nur für die jährliche Heizkostenabrechnung genutzt.



Für Folker Naumann, Geschäftsführer der Genossenschaft, ist die
Fernablesung kein Selbstzweck, sondern ein wichtiges Instrument zum
Energiesparen: "Angesichts der hohen Energiepreise ist es mehr als sinnvoll, die
Heizungsregelung in regelmäßigen Abständen anzupassen. Dabei nutzen wir die
Fernablesedaten." Auch der Verbrauch in leerstehenden Wohnungen lasse sich so
leicht überwachen.



Fernablesung mehr als 1:1-Umsetzung der "normalen",
jährlichen Verbrauchserfassung




Techem-Vorstand Hans-Lothar Schäfer teilt Naumanns Einstellung:
"Die Erfassung von taggenauen Verbrauchswerten hat nur Sinn, wenn die erfassten
Daten effektiv genutzt werden." Die Überwachung der Funktionsfähigkeit der
Geräte ist dabei nur ein erster Schritt. Auch Zwischenablesungen bei
Mieterwechseln sind nur ein komfortables Nebenprodukt. Richtig interessant
beginnt die Fernablesung nach Schäfers Ansicht zu werden, sobald sie für ein
unterjähriges Verbrauchsmanagement genutzt wird. Schäfer: "Im zweiten Schritt
kann das Wohnungsunternehmen auf Basis dieser Daten Vielverbraucher unter den
Mietern ansprechen und beraten." Nicht zuletzt bewahrt die Fernablesung vor
bösen Überraschungen: Der Vermieter kann die Vorauszahlung anpassen, wenn sich
deutliche Veränderungen in der Heizkostenrechnung abzeichnen.



Mit der Anlage in Olpe beginnt eine Kooperation zwischen
Vodafone und Techem. Techem setzt bei der Datenübermittlung auf Mobilfunkkarten
von Vodafone. Pro Masterdatensammler, der bis zu 1.024 Messgeräte zusammenführt,
wird eine Karte benötigt. Die Entscheidung für Vodafone fiel aufgrund der
regionalen Komplettabdeckung des Mobilfunkanbieters. Hans-Lothar Schäfer: "Da
die Fernablesung zu einem Standardangebot für Techem-Kunden werden soll, ist die
Zuverlässigkeit auch in regionalen Sonderlagen eine wichtige Vorbedingung."



Mieterbund sieht datenschutzrechtliche Probleme und fürchtet
den "gläsernen" Mieter




Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht in der so beschriebenen
Fernablesung große datenschutzrechtliche Probleme. Es bestehe die Gefahr, dass
Vermieter in der Privatsphäre ihrer Mieter schnüffelten, dass das Heizverhalten
der Mieter erforscht werden könne und dass sich diese Kenntnisse in
Rechtsstreitigkeiten - zum Beispiel über Feuchtigkeitsschäden - gegen die Mieter
einsetzen ließen.



Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: "Wenn erklärt wird,
dass die Erfassung von taggenauen Verbrauchswerten nur Sinn macht, wenn die
erfassten Daten effektiv genutzt werden, oder die Fernablesung als richtig
interessant bewertet wird, wenn sie für ein unterjähriges Verbrauchsmanagement
benutzt wird, wenn auf Basis der so erhobenen Daten Vielverbraucher unter den
Mietern angesprochen und beraten werden sollen, dann schrillen bei mir alle
Alarmglocken. Das ist der 'gläserne Mieter'. Gegen derartige Auswüchse werden
wir uns wehren. Wenn als weiterer Vorteil der Fernablesung darauf hingewiesen
wird, dass der Vermieter die Vorauszahlungen für Betriebskosten anpassen könne,
wenn sich deutliche Veränderungen in der Heizkostenabrechnung abzeichneten, so
ist das rechtlich schlichtweg falsch. Anpassungen an die Vorauszahlungen", so
Dr. Franz-Georg Rips, "kann der Vermieter nur verlangen, wenn sich aufgrund der
Vorlage der Jahresabrechnung ein Anpassungsbedarf ergibt. Das ist ausdrücklich
so im Gesetz geregelt."



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