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Fassadenreinigung
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Habe folgende Frage. Hoffe das sich jemand auskennt.
Wie sieht es aus wenn ein Energieversorger einfach seine Stromkästen vor ein Denkmal setzt.
Darf er das ohne Genehmigung?
Braucht er hierfür eine denkmalrechtliche Erlaubnis?
Gebäude steht in NRW.
Im Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
(Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) finde ich nichts dazu.
Wie sieht es aus wenn ein Energieversorger einfach seine Stromkästen vor ein Denkmal setzt.
Darf er das ohne Genehmigung?
Braucht er hierfür eine denkmalrechtliche Erlaubnis?
Gebäude steht in NRW.
Im Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz
(Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) finde ich nichts dazu.