Stockwerkseigentum- für Gewölbekeller unter Scheune

Diskutiere Stockwerkseigentum- für Gewölbekeller unter Scheune im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Hallo Zusammen, ich benötige euer Schwarmwissen. Wir wollen eine Immobilie verkaufen mit zwei Flurstücken. Auf dem einen Flurstück befindet sich...
F

Franz_RoseAly

Beiträge
2
Hallo Zusammen,

ich benötige euer Schwarmwissen.

Wir wollen eine Immobilie verkaufen mit zwei Flurstücken. Auf dem einen Flurstück befindet sich eine Scheune, unter dieser ist ein Gewölbekeller mit separatem Eingang, von außen!

Vor Jahrzehnten haben die ursprünglichen Eigentümer, vermutlich darum gespielt, deshalb ist dieser Gewölbekeller, Eigentum von unserem Nachbarn. Sowie der Hof unseres Nachbarn, in unserem Grundbuch eingetragen ist und dieser lediglich ein Überfahrtsrecht dafür hat.

Unser Nachbar ist vor einiger Zeit verstorben und seine Frau lebt noch in diesem Haus. Eins der Kinder wohnt im Haus gegenüber. Dieser Keller wurde noch nie von der Familie genutzt oder in Anspruch genommen. Auch das Interesse hier besteht nicht. Wir hatten hier auch schon Kontakt hergestellt, weil wir den Keller abkaufen oder die Löschung aus dem Grundbuch veranlassen wollten. Allerdings gestaltet sich das schwerer als gedacht, da die Nachbarin kein Deutsch spricht und sich nie um solche Sachen gekümmert hat. Also das Wissen, wo wie und was einfach nicht hat. Und die Kinder dieser Frau auf dem kompletten Erdball verstreut leben. Heißt wir bekommen gar nicht Alle an einen Tisch für eine Unterschrift, falls das überhaupt notwendig wäre.

Kann mir jetzt jemand sagen, wie wir das hinbekommen, dass die Löschung der Kellers im Grundbuch veranlasst werden kann?


Besten Dank

Ich grüß euch freundlich

Franziska
 
Ihr selbst könnt da nichts veranlassen.

Eine Löschung im Grundbuch kann nur der Eigentümer, bzw. bei Dienstbarkeit nur der Inhaber der Rechte beantragen.

Wenn der Nachbar verstorben ist, erben, soweit er nicht höchstpersönlich anderes verfügt hat , seine Verwandten, das sind in diesem Fall die Kinder (1.Ordnung) zu gleichen Teilen, der Ehepartner erbt nur neben den Kindern.

So müsst ihr euch notwendigerweise mit allen ins Benehmen setzen.

Genau geklärt werde müsste zunächst, ob die übrigen Teile des betreffenden Grundstück euch als Bruchteil zustehen, der ohne Zustimmung verkauft werden kann oder ob ihr mit den Nachbarn eine "Grundbesitzgesellschaft" bildet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mario,

wir sind selber Erbe und eingetragen vom restlichen Grundstück, es geht hier nur um dieses Stockwerkeigentum vom Gewölbekeller.

Wir hoffen, dass die Frau als Erbe eingetragen ist, sollten es die Kinder sein. Hat man keine Chance an alle Unterschriften zu kommen.

Vielen Dank für die Informationen
 
Thema: Stockwerkseigentum- für Gewölbekeller unter Scheune
Zurück
Oben