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Mario Süße
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Hallo leute mein Steuerberater hat mir ein Fax geschickt aus dem hervorgeht das der Denkmalschutz eine Solaranlage unter Gesichtspunkten nicht verbieten kann ( 30% der Dachfläche) Dsa Urteil kommt vom Verwaltungsgericht Braunschweig Az. 2A 180/05 es kann dort abgefragt werden kostet aber 12,50 € einfach mal nachschauen wenn jemand Ärger hat