Rechtsgutachten zu Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlagen ist fertig

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Aufgrund
vieler Anfragen verunsicherter Bauherren, Planer, Baufirmen und Bauträger hat
der Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.

Anfang 2006
ein Rechtsgutachten bei der renommierten Kanzlei Heiermann -
Franke - Knipp für Bau- und Immobilienrecht in Auftrag gegeben. Das
Rechtsgutachten soll insbesondere die Haftungslage für Planer und Bauträger
aufzeigen, wenn Wohngebäude ohne Lüftungsanlagen neu geplant, renoviert oder
saniert werden.



Gemäß bauphysikalischer Anforderungen und der gültigen
Energieeinsparverordnung EnEV sind eine gut gedämmte und luftdichte Gebäudehülle
erforderlich und vorgeschrieben. Um die notwendige Raumhygiene - bei dichter
Gebäudehülle gefährdet durch mangelnde Feuchteabfuhr bei gleichzeitiger
Anreicherung schädlicher Emissionen - dauerhaft sicherzustellen, ist eine
möglichst nutzerunabhängige Be- und Entlüftung der Wohnräume notwendig.



Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens "Erfordern die allgemein
anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung?
Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlagen" liegen inzwischen vor. Der
Verband hat eine gedruckte Fassung vorbereitet, die zum Preis von 29,50 Euro
erworben werden kann.




siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="" width="4" height="4" border="0">




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