V
Voy
Guest
Hallo,
wir wohnen derzeit in Miete in einem ca. 200 Jahre alten Fachwerkhaus welches wir nun kaufen wollten. Um einen genauen Wert und den Sanierungsaufwand abschätzen zu können, haben wir einen Gutachter beauftragt. Aufgabenstellung war eine Verkehrswertermittlung und Sanierungsaufwandsabschätzung für dieses Haus und eine Verkehrswertermittlung für ein anderes Haus welches im Gegenzug verkauft werden soll. Der Gutachter nannte uns im Vorfeld einen ca.-Preis pro Gutachten von 600 € plus 100 NK je Gutachten, wir haben uns dann auf 1000 € pauschal für beide Gutachten geeinigt.
Insgesamt erschien der Gutachter (Architekt) dann zu je 1 Ortstermin pro Haus (je ca. 1h), hat von uns fertige Pläne und Unterlagen bekommen und hat nichts neu ausgemessen. Dazu kamen dann noch das Einholen der Grundbuchauszüge (hat er gemacht, wir bezahlt) und die Gutachtenerstellung. Es ergab sich ein Verkehrswert von 120.000 € für das Fachwerkhaus, 100.000 € Sanierungskosten und 150.000 € Verkehrswert für das andere Haus.
Bei der Rechung leidet der Gutachter nun unter Gedächtnisschwund und berechnete uns anfangs 1900 € netto plus 200 NK, nach Verweis auf die Pauschale reduzierte er seine Forderung nun auf 1500 € netto für beide Gutachten - mit einer lediglich 3-tägigen Angebotsbindung und der Androhung dass er danach nach Abgabenordnung abrechnen werde.
Meine Fragen sind nun: Sind diese Forderungen gerechtfertigt? Wie hoch wären denn die Gebühren nach Abgabenordnung?
Die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit schätze ich aufgrund eines fehlenden schriftlichen Angebotes als eher gering ein oder sieht das jemand anders?
Danke und Grüße
wir wohnen derzeit in Miete in einem ca. 200 Jahre alten Fachwerkhaus welches wir nun kaufen wollten. Um einen genauen Wert und den Sanierungsaufwand abschätzen zu können, haben wir einen Gutachter beauftragt. Aufgabenstellung war eine Verkehrswertermittlung und Sanierungsaufwandsabschätzung für dieses Haus und eine Verkehrswertermittlung für ein anderes Haus welches im Gegenzug verkauft werden soll. Der Gutachter nannte uns im Vorfeld einen ca.-Preis pro Gutachten von 600 € plus 100 NK je Gutachten, wir haben uns dann auf 1000 € pauschal für beide Gutachten geeinigt.
Insgesamt erschien der Gutachter (Architekt) dann zu je 1 Ortstermin pro Haus (je ca. 1h), hat von uns fertige Pläne und Unterlagen bekommen und hat nichts neu ausgemessen. Dazu kamen dann noch das Einholen der Grundbuchauszüge (hat er gemacht, wir bezahlt) und die Gutachtenerstellung. Es ergab sich ein Verkehrswert von 120.000 € für das Fachwerkhaus, 100.000 € Sanierungskosten und 150.000 € Verkehrswert für das andere Haus.
Bei der Rechung leidet der Gutachter nun unter Gedächtnisschwund und berechnete uns anfangs 1900 € netto plus 200 NK, nach Verweis auf die Pauschale reduzierte er seine Forderung nun auf 1500 € netto für beide Gutachten - mit einer lediglich 3-tägigen Angebotsbindung und der Androhung dass er danach nach Abgabenordnung abrechnen werde.
Meine Fragen sind nun: Sind diese Forderungen gerechtfertigt? Wie hoch wären denn die Gebühren nach Abgabenordnung?
Die Erfolgsaussichten bei einem Rechtsstreit schätze ich aufgrund eines fehlenden schriftlichen Angebotes als eher gering ein oder sieht das jemand anders?
Danke und Grüße