Pflanzen dürfen öffentliche Wege nicht beeinträchtigen

Diskutiere Pflanzen dürfen öffentliche Wege nicht beeinträchtigen im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben nicht nur zu beachten, dass Pflanzen gegenüber Nachbargrundstücken bestimmte Abstände...
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Eigentümer
und Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben nicht nur zu beachten, dass
Pflanzen gegenüber Nachbargrundstücken bestimmte Abstände einhalten, sondern
auch öffentlicher Verkehrsraum dadurch nicht beeinträchtigt wird. Auf eine
entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt seien alle
Immobilienbesitzer hingewiesen, deren Grundstück an öffentliche Wege grenzt (Az.
1 L 452/05.NW).



Im betreffenden Fall ragte eine rund 30 Jahre alte Hecke auf
einer Länge von 34 Metern zwischen 30 und 40 cm in den Gehweg hinein. Die
Ordnungsbehörde hatte die Eigentümer deshalb zum Rückschnitt aufgefordert. Der
Widerspruch der Eigentümer half auch vor Gericht nichts, sie mussten die Hecke
stutzen. Der Gehweg darf nicht über den "Gemeingebrauch" hinaus genutzt werden
und ist für den Fußgängerverkehr freizuhalten, urteilten die Richter. Die
Tatsache, dass die Hecke seit so langer Zeit unbeanstandet wachsen durfte,
ändert daran nichts.



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