Neue Regeln für die Wartung von Kleinkläranlagen

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Wenn
alle Maßnahmen der zentralen Abwasserbeseitigung abgeschlossen sind, wird es
noch ca. 1,2 Millionen Kleinkläranlagen in Deutschland geben. Im Gegensatz zu
kommunal betriebenen Kläranlagen ist die ständige Anwesenheit von Fachpersonal
hier nicht möglich. Kleinkläranlagen müssen daher so konstruiert sein, dass ihre
Zuverlässigkeit auch durch regelmäßige Wartung sicher gestellt ist. Nicht nur
die Technik muss zuverlässig sein, sondern soll auch das entsprechende
biologische Verfahren optimal unterstützen.



Fast ohne Ausnahme verfügen moderne Kleinkläranlagen über eine
systembedingte technische Ausstattung. Während Pflanzenkläranlagen mit
verhältnismäßig wenig Technik auskommen, ist der technische Aufwand bei den
meisten anderen Systemen größer. Das muss jedoch nicht heißen, dass diese
Systeme schwieriger zu betreiben sind. Technisch aufwendigere Systeme sind oft
sicherer im Betrieb und gleichmäßiger in ihrer Reinigungsleistung. Sie verfügen
meist über ein ausgeklügeltes Alarmsystem.



Behörden fordern heute die dauerhafte Einhaltung der in der
Einleitungserlaubnis festgelegten Ablaufwerte. Um diese Forderungen einzuhalten
sind die Anlagen nach Vorschrift zu warten. Hiermit ist nicht nur die Wartung
der technischen Einrichtung gemeint, sondern auch die Überwachung der Biologie.
Da viele Anlagen fast wartungsfrei sind, kommt dem biologischen Teil der Anlage
eine besondere Bedeutung zu. Es ist daher einleuchtend, dass nur ausgebildetes
Fachpersonal hier eingesetzt werden kann.



In Deutschland regelt das DIBt (Deutsches Institut für
Bautechnik) in Berlin über ihre Zulassungsgrundsätze die Bemessung, sowie den
Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen. Diese Behörde erteilt auch Zulassungen für
Anlagen, die vorher im praktischen Betrieb bei einem Prüfinstitut ihre
Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen mussten. Zulassungsgrundsätze regeln
auch die Anforderungen für Wartung und Betreiberkontrollen. Grundlage dieser
Zulassung ist die europäische Norm

EN 12566 und die ergänzende deutsche Norm

DIN 4261.



Wartungsinhalte bei Neuanlagen



Anforderungen an die Wartung sind System- und Anlagenbezogen.
Wartungsarbeiten am Pflanzenbeet, Tropfkörper oder SBR sind natürlich
unterschiedlich. Auch die Wartungshäufigkeit hängt vom Klärsystem aber auch von
den Anforderungen der Hersteller ab. In den Zulassungsgrundsätzen ist die
Mindestwartungshäufigkeit angegeben. Die anlagenbezogenen Arbeiten sind
ebenfalls hier erfasst und sind Bestandteil des Wartungsberichts.



Seit einiger Zeit gibt es Zulassungen für verschiedene
Reinigungsklassen, die unterschiedliche Wartungshäufigkeiten erfordern:



  • C für Kohlenstoffabbau Wartung 2x pro Jahr
  • N für Nitrifikation Wartung 2x pro Jahr
  • D für Denitrifikation Wartung 2x pro Jahr
  • +P für zusätzliche Phosphateliminierung Wartung 3x pro Jahr
  • +H für zusätzliche Hygienisierung Wartung 3x pro Jahr
Fast alle bisher eingebauten Kleinkläranlagen müssen mindestens
2x pro Jahr gewartet werden. Meist wird bei Kleinkläranlagen lediglich die
Reinigungsklasse C gefordert. Nur in bestimmten Fällen, in denen besondere
Maßnahmen zum Schutz der Gewässer erforderlich sind, können weitergehende
Reinigungsanforderungen gestellt werden. Bei Anlagen für Kohlenstoffabbau ist
bei jeder Wartung nur noch der CSB im Ablauf der Kläranlage zu messen. Bei
Anlagen mit Nitrifikation ist zusätzlich NH4N und bei Anlagen mit
Denitrifizierung der Nanorg. zu messen. Bei der Phosphoreliminierung und der
Hygienisierung kommen noch weitere Parameter hinzu.



Die neuen Wartungsregeln gelten seit Januar 2005. Neuzulassungen
beinhalten bereits diese neuen Regeln. Damit werden bei der Wartung von
Kleinkläranlagen die Kosten erheblich reduziert. Möglich wurde diese neue
Regelung durch die Europanorm

EN 12566 T3 die neue Festlegungen hinsichtlich der Betriebssicherheit
ausweist. Hier heißt es: "Die Anlagen müssen mit einer Alarmvorrichtung
ausgestattet sein, die Betriebsstörungen (beispielsweise elektrisches,
mechanisches oder hydraulisches Versagen) anzeigt. Der Hersteller muss angeben,
welche Art von Versagen durch die Alarmgebung nachgewiesen wird." Hierzu gehört
auch eine netzunabhängige Stromausfallüberwachung.



Wartungsinhalte bei Altanlagen



Es stellt sich nun die Frage, wie Altanlagen ebenfalls in den
Genuss der neuen Wartungsregeln kommen können. Da die meisten Anlagen noch auf
einer alten Zulassung basieren, die meist eine dreimalige Wartung pro Jahr
beinhaltet, sollten diese nicht automatisch angepasst werden. Wenn dies
geschieht, entsprechen diese Anlagen nicht mehr der Zulassung und auch nicht den
Festlegungen in der Abwasserverordnung. Wenn jedoch diese Anlagen der EN 12566
und den jeweils gültigen Zulassungsgrundsätzen des DIBt entsprechen, können, mit
Zustimmung der unteren Wasserbehörde, die neuen Wartungsregeln angewendet
werden. Für die meisten Altanlagen wird daher eine Nachrüstung mit
entsprechenden Alarmmodulen erforderlich werden. Wartungsbetriebe oder
Hersteller von Kleinkläranlagen sollten in diesen Fällen den Behörden eine
Bescheinigung vorlegen, dass die entsprechenden Anpassungsmaßnahmen erfolgt
sind, damit die neuen Wartungsregeln auch angewendet werden können.



Wer darf Kleinkläranlagen warten



Auch hier muss wieder das DIBt zitiert werden. Das DIBt
unterscheidet zwischen sachkundigen und fachkundigen Personen. Eigenkontrollen
werden vom Anlagenbetreiber oder durch eine von ihm beauftragte Person
vorgenommen. Hier ist die Sachkunde erforderlich. Bei der Wartung sind nur
fachkundige Personen zugelassen, die sich in entsprechenden Seminaren die
Fachkunde erwerben können.



Die Fachkunde für die Wartung wird von immer mehr Behören
gefordert. Entsprechende Schulungsmaßnahmen werden z.B. vom DWA (früher ATV-DVWK)
bundesweit und vom BEW in Essen für NRW angeboten. Es hat sich herausgestellt,
dass die Fachkun-de ein wesentlicher Bestandteil für den ordnungemäßen Betrieb
einer Kleinkläranlage ist.



Kosteneinsparung



Zugelassene Kleinkläranlagen sind heute leistungsfähige
Serienprodukte die meist eine hohe Betriebssicherheit aufweisen. Einsparungen
bei der Anlagenwartung erfordern jedoch eine erhöhte Aufmerksamkeit der
Betreiber. Da nach den neuen Regeln für die Zulassung von Kleinkläranlagen auf
die Erkennung von Betriebsstörungen großer Wert gelegt wurde, konnten die
Anforderungen an die Wartung reduziert werden. Da der Betreiber für die
ordnungsgemäße Funktion seiner Kläranlagen verantwortlich ist, müssen
Betriebsstörungen umgehend beseitigt werden. Die meisten Wartungsbetriebe können
hier helfen.



Da für die Bestimmung der Ablaufwerte nur noch eine einfache
CSB-Messung bei jeder Wartung erforderlich ist, kommt es hier auch zu einer
Kosteneinsparung.



Bei jeder Wartung muss auch die Schlammmenge in der Vorklärung
bestimmt werden. Die regelmäßige Schlammabfuhr entfällt. Der Wartungsbetrieb
muss zur Messung des Schlammspiegels entsprechende Geräte vorhalten. Auch hier
kann es zu deutlichen Kosteneinsparungen kommen.



Einige Hersteller bieten schon heute die Möglichkeit der 2x jährlichen Wartung.
Sollen also langfristig Kosten gespart werden, lohnt sich der Vergleich der
Wartungshäufigkeit von technischen Kleinkläranlagen.



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<div align='right'>Siehe auch:
ATB Umwelttechnologien GmbH</div>
 
Thema: Neue Regeln für die Wartung von Kleinkläranlagen

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