Neue ÖNorm: elektrische Anlagen in Wohngebäuden

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Von
Leuchten und Lampen einmal ganz abgesehen. Da kann die Zahl der Steckdosen schon
einmal zu wenig werden. Entsprechend notwendig ist es daher, elektrische Anlagen
in Wohngebäuden richtig zu dimensionieren. Dafür steht Planern und
Elektroinstallations-Unternehmen die neue dreiteilige

ÖVE / ÖNORM E 8015 zur Verfügung.



Die

ÖVE / ÖNORM E 8015 gilt für die Planung von elektrischen Anlagen in
Wohngebäuden und ist sinngemäß für andere Gebäude mit vergleichbaren
Anforderungen an die elektrische Ausrüstung anwendbar. Sie gibt Auskunft über
die Art und den Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen - sowohl für
Neubauten als auch in der Bestandsanierung. Anlagen mit Gebäudesystemtechnik,
z.B. BUS-Technik, fallen ebenfalls in den Geltungsbereich dieser Norm. Der
Begriff "elektrische Anlagen in Wohngebäuden" umfasst ...



  • Energieanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Wechselstrom,
  • informationstechnische Anlagen,
  • Blitzschutzanlagen und Erdungsanlagen,
  • sicherheitstechnische Anlagen,
  • Steuerungsanlagen, z.B. für Heizung, Lüftung und Klima,
  • spezielle Steuerungsanlagen für Elektroenergie gemäß
    Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ELWOG).
Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Verringerung des Risikos
einer Beschädigung der elektrischen Leitungen bei nachträglichen Arbeiten.
Außerdem wird durch die Einhaltung der Installationsbereiche Platz für andere
Installationen wie Gas, Wasser oder Heizung geschaffen. Die Empfehlungen für die
Anordnungen von nicht sichtbar verlegten Leitungen und Kabeln sowie Auslässen,
Schaltern und Steckdosen elektrischer Anlagen einschließlich
informationstechnischer Anlagen sind schon in der Planungsphase zu
berücksichtigen.



siehe auch für weitere Informationen:<img src="http://www.baulinks.de/i/m-leer.gif" alt="" width="4" height="4" border="0">




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